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Aus meinen Notizb�chern: Heft XI


Heft XI 

Vorbemerkung:
Den folgenden Text aus meinen Notizb�chern habe ich eigentlich nicht für die Ver�ffentlichung sondern für mich selber geschrieben, um meine eigenen Gedanken festzuhalten und zu klären. Sie haben deshalb einen vorl�ufigen Charakter, insbesondere was die benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T. grundlegender überarbeitung sind diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als andere Texte der Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die für die Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und für die Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht bin als damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugef�gt und begr�ndet.

*XI-1*
Zur Ber�cksichtigung der Bed�rfnisse vonTieren. Von meinem Ansatz her l�st sich das Problem: Das Verhältnis der Menschen zu den Tieren ist unvermeidlich ein HerrschaftsVerhältnis, da Tiere am Diskurs nicht teilnehmen können. Von einem "Recht" der Tiere kann man deshalb nicht sprechen. Der Tierschutz leitet sich daraus ab, dass Menschen ein Mitgef�hl gegenüber Tieren haben und dass insbesondere zwischen Menschen und h�her entwickelten Tierenarten wie Schimpansen oder Pferden eine gegenseitige Zuneigung entstehen kann.

*XI-2*
Ein Grund, warum die Bestimmung des Guten aus den Interessen der Individuen problematisch erscheint: Es m�ssen dann die schwer bestimmbaren Interessen zuk�nftiger Individuen und auch die zuk�nftigen Interessen der existierenden Individuen ber�cksichtigt werden. Diese verschwimmen im Unbestimmten. Als Ersatz für die spezifischen individuellen Interessen tauchen "allgemein menschliche Werte" auf, die von einem pauschalen Menschenbild her bestimmt werden.

*XI-3*
Ist auch der Wille von Verstorbenen zu ber�cksichtigen? M�ssen die Normen auch gegenüber diesen konsensusf�hig sein?

*XI-4*
Zur Generalisierung von Normen:
Die Generalisierung ist in der Rechtfertigung jeder singul�ren Handlung enthalten, sofern man zeitliche und r�umliche Daten nicht als Eigenschaften der Handlung auffasst. Um eine Handlung zu beschreiben, ben�tige ich Begriffe, die allgemein sind, denn ich kann nicht sagen: "diese Handlung hier und jetzt". Man muss Eigenschaften der Handlung angeben.


*XI-5*
I
ch habe als Bedingung einer qualifizierten Interessen�u�erung die Sanktionsfreiheit genannt. Aber ist dem so? Angenommen ein Wahnsinniger ist im Besitz einer Wasserstoffbombe. Er droht, eine Millionenstadt auszul�schen, wenn nicht bestimmte Forderungen erf�llt werden. Er kann nicht überw�ltigt werden. wäre es dann nicht im Gesamtinteresse, seine Forderungen zu erf�llen?
Hier ist bereits die Drohung als gegeben gesetzt. Wenn man auch die Drohung zur Disposition stellt, so wäre es im Gesamtinteresse, dass die Drohung zur�ckgenommen bzw. nicht wahr gemacht wird. Es kommt also auf den Bereich der Alternativen an, der als ver�nderbar betrachtet und in die überlegungen einbezogen wird.

*XI-6*
Der Interessenbegriff wird auch zur allgemeinen Problemorientierung benutzt: Man sagt, man habe "Interesse an viel Sonne", selbst wenn das Wetter überhaupt nicht beeinflussbar ist. Mit der �u�erung wird jedoch die Aufmerksamkeit auf bestimmte Dinge gelenkt, um Mittel und Wege zu ihrer Beeinflussbarkeit zu gewinnen. Der Interessenbegriff wird hier wertend gebraucht und nicht direkt entscheidungsleitend.

*XI-7*
B
ewertungen unabh�ngig von konkreten Entscheidungssituationen enthalten wohl eine (unausgesprochene) ceteris-paribus-Klausel: "Vorausgesetzt alles andere bleibt gleich, so ziehe ich Sonne gegenüber Regen vor". Oder lautet die unausgesprochene Annahme: "Unter normalen Umst�nden ziehe ich Sonne gegenüber Regen vor"?

*XI-8*
Gerade weil es h�ufig nicht klar ist, ob jemand sein eigenes Interesse oder das Gesamtinteresse artikuliert, können eigene Interessen das Urteil über das Gesamtinteresse verf�lschen. In der politischen Argumentation mischen sich h�ufig Appelle ans Eigeninteresse mit überlegungen zum langfristigen Gesamtinteresse.

*XI-9*
Eigeninteresse und Gesamtinteresse divergieren dann nicht so stark, wenn das Wohlergehen jedes Individuums faktisch mit dem Wohlergehen jedes anderen verkn�pft ist. Man kann solche Verkn�pfungen auch bewusst herstellen, zum Beispiel bei Versicherungen auf Gegenseitigkeit.

*XI-10*
Zur Interessenterminologie:
Wenn man "individuelles Interesse" umfassend definiert als das, was ein Individuum will, gleichg�ltig, was es will und wenn man "Eigeninteresse" enger fasst und sagt: "Eigenes Interesse ist individuelles Interesse, sofern es sich auf die eigene Person bezieht", so scheint etwas Klarheit geschaffen. Aber wie ist es, wenn es um kollektive G�ter geht? Der Bau eines Deiches ist im Gesamtinteresse. Ist meine Beteiligung an den Kosten eines Deiches auch in meinem Eigeninteresse?

*XI-11*
Wie definiert man "Missgunst" und "Wohlwollen"?

*XI-12*
Die verschiedenen Abstraktionsstufen normativer Theorie abklären.
Die eine Stufe: Was sind die besten Normensysteme unter der Voraussetzung, dass alle sich daran halten? Also Abstraktion von der Frage der Befolgung. Bei der Realisierungsproblematik erhebt sich dann die Frage nach der menschlichen Motivations- und Handlungsstruktur, nach dem "Menschenbild": Wie moralisch bzw. vern�nftig bzw. sozial sind die Individuen? Gibt es anthropologische Konstanten des eigenn�tzigen bzw. sozialen Verhaltens? Wie formbar ist der Mensch? Mit welchen Mitteln? Welches Anreizsystem ist erforderlich, um ein bestimmtes Normensystem zu realisieren? Diese Fragen sind empirischer Natur; allgemeines Gerede oder Ideologiekritik hilft hier nicht weiter.

*XI-13*
Zur Priorit�t von Eigenn�tzigkeit:
Die eigenen Bed�rfnisse melden sich als Information und als Motivation automatisch: Wenn ich Nahrung brauche, wei� ich das unmittelbar und mit dem n�tigen emotionalen Druck durch das Hungergef�hl. über die Tatsache, dass ein anderer hungert, muss ich erst informiert werden und der emotionale Druck muss erst auf Umwegen hergestellt werden über Identifikation mit dem anderen.

*XI-14*
Welche Theorien über die menschliche Motivation gibt es? Entwicklungsgeschichtlicher Art? S�ugetiervergleiche? Hier mal die Literatur durchforsten. Vor allem die vergleichende Soziologie wäre hier wichtig, Erfahrungen mit sozialen Experimenten auch in kleinen Gruppen. Eine gro�e Rolle wird der Faktor "Gruppengr��e" spielen.

*XI-15*
Zum interpersonalen Nutzenvergleich:
"... die Interessen jedes anderen so zu ber�cksichtigen, als seien es die eigenen". Das kann nicht bedeuten, die Pr�ferenzen der anderen zu übernehmen, wie dies scheinbar von Harsanyi gemeint ist. Darin eingeschlossen ist die Kritik unqualifizierter Pr�ferenzen. Man w�rde ja auch die eigenen Pr�ferenzen korrigieren, wenn man w�sste, das sie unqualifiziert sind. Am unproblematischsten ist das wohl bei Pr�ferenzen, die auf faktischen Irrt�mern beruhen. Man kann nicht von unterschiedlichen, zum Teil irrt�mlichen subjektiven Vorstellungen der Realit�t ausgehen, wenn man das Gesamtinteresse bestimmen will.
In meiner Diss habe ich diese Problematik im Zusammenhang mit dem Solidarit�tsprinzip nicht er�rtert, obwohl dies n�tig gewesen wäre. Ich habe das im Zusammenhang mit individualistischen Entscheidungsystemen (M�rkte und Wahlen) getan, die eine sekund�re Form der Bestimmung des Gesamtinteresses darstellen.

*XI-16*
Wie ist es mit Pr�ferenzen, die man zwar rational kritisiert, die man aber trotzdem weiterhin hat, etwa traumatisch verankerte �ngste, deren sachliche Unbegr�ndetheit man kennt, die man aber dennoch nicht los wird. Hier ist ein Wille der Person erst herzustellen. Aber soll man auf solche irrationalen Einstellungen, Hemmungen etc. R�cksicht nehmen? Solange die Therapie nicht erfolgreich war und die willensm��ig unkontrollierbaren Bereiche neurotisch das Handeln diktieren, muss man solche Einstellungen wohl ber�cksichtigen. So wie man das z�hneknirschend auch bei sich selber tut. Dies betrifft zum Beispiel die Behandlung religi�s verankerter Einstellungen. Andererseits sind das historisch gesehen nur übergangsprobleme.

*XI-17*
"Ber�cksichtige die Interessen der anderen so, als seien es deine eigenen!". Was hei�t das für den "Idealisten", der nicht nach eigenen Interessen sondern nach "Idealen"," Prinzipien" etc. lebt: Man denke an den weltverneinenden Asketen, der seine Bed�rfnisse abt�ten will, oder an den fanatischen Patrioten, der sein Leben für das Vaterland opfert etc. (s. Hare). Diese Leute verlangen die gleiche Missachtung der eigenen Interessen auch von anderen, sie w�rden die fremden Interessen genauso wenig ber�cksichtigen wie die eigenen.

Dagegen muss man zeigen, dass die Ideale und Prinzipien bereits Formulierungen des normativ verbindlichen Gesamtinteresses darstellen, das ja erst bestimmt werden soll. Dies wird daran kenntlich, dass diese Ideale mit dem Anspruch auf allgemeine Befolgung auftreten. Und wenn sie das nicht tun? Was sind sie dann? Individuelle Klugheitsregeln � des langfristigen Interesses? Gruppenspezifische Moralen, etwa beim Patrioten?

*XI-18*
Wie kann man das Problem pers�nlicher Loyalit�ten versus unpers�nliche Moralit�t analysieren? Es sind zwei Ebenen irgendwie berechtigter Anspr�che. Man muss dazu stammesgeschichtliche Verankerungen analysieren, L�sungen der Praxis für solche Konflikte suchen etc.

*XI-19*
Damit die individuellen Interessen eine brauchbare Basis zur Bestimmung des Gesamtinteresses sein können, m�ssen auf jeden Fall moralische Erw�gungen, Einfl�sse vergangener, gegenw�rtiger oder zuk�nftiger Sanktionen ausgeschaltet werden. Aber was ist mit den wohlwollenden und missg�nstigen Absichten? F�hren sie nicht zu "unsolidarischer" Interessenber�cksichtigung? So bin ich z. B. benachteiligt, wenn viele mir �bel wollen. Vielleicht die L�sung: individuelle Interessen d�rfen sich zwar auch auf Dinge beziehen, die Andere betreffen � dies lässt sich gar nicht vermeiden. Aber sie m�ssen unabh�ngig von dem sein, was andere Individuen wollen. Die individuellen Interessen d�rfen also weder explizit ("Ich will, dass es dir schlecht geht") noch implizit ("Ich will x, weil ich wei�, dass Du x überhaupt nicht magst") in die Interessen anderer Individuen eingehen. Damit entspricht diese Bestimmung des individuellen Interesses die Beantwortung der Frage: "Was ist für mich am besten?"

*XI-20*
Der implizite Bezug auf fremde Interessen bei der Bestimmung individueller Interessen lässt sich nur schwer nachweisen. Dabei geht es ja um Motivunterstellungen: Will ich den Sachverhalt X, weil ich Person A wohl will (�bel will) oder weil ich mein Wohlergehen will? Wie will man das nachweisen?

*XI-21*
Meine Argumentation, warum die individuellen Interessen ber�cksichtigt werden m�ssen, ist problematisch. Ich argumentiere etwa so: Der Ausgangspunkt des normativen Fragestellung ist ein Interessenkonflikt. Deshalb m�ssen für einen gewaltfreien Konsensus alle individuellen Interessen ber�cksichtigt werden, und zwar solidarisch. Man k�nnte ja auch sagen: Der Ausgangsunkt der normativen Fragestellung ist ein Konflikt moralischer Prinzipien, also Dissens. Die Probleme h�ngen vor allem an dem Begriff der Konsensusf�higkeit.

Was hei�t hier, dass ein gewaltfreier Konsens m�glich sein soll? Gefordert ist ja nicht ein tats�chlicher Konsens. Wenn aber der Konsens faktisch nicht erreicht ist, dann war er ja aus irgendwelchen Gr�nden (bisher) nicht m�glich. Welcher Begriff von M�glichkeit ist hier gemeint? M�glich, wenn alle vern�nftig sind und einen herrschaftsfreien Konsens anstreben? Hier einmal die Situation im Bereich der empirischen Methodologie vergleichen. Dort ist zum Beispiel Falsifikationsf�higkeit kein G�ltigkeitskriterium sondern erstmal nur ein Abgrenzungskriterium gegenüber unzul�ssigen Behauptungen.

*XI-22*
über die G�ltigkeit von Normen kann jeder diskutieren, nicht nur der Betroffene. So können wir hier in Deutschland über Gesellschaftsordnungen in S�damerika diskutieren. Wir können hier auch darüber streiten obwohl wir keine individuellen Interessen dabei vertreten, sondern Auffassungen von Gerechtigkeit. Die Ber�cksichtigung individueller Interessen lässt sich nicht so direkt aus der Konsensf�higkeit ableiten. Warum soll ein Gerechtigkeitsprinzip nicht ebenfalls konsensf�hig sein?

*XI-23*
Ich argumentiere für die Priorit�t von Freiheitsrechten, weil sich ohne Freiheit gar nicht mehr argumentieren lie�e, auch nicht, dass der kollektive Nutzen maximiert wird. Aber diese Priorit�t ist problematisch. Die Argumentationsebene kann ja eine ganz andere sein als die Ebene, auf der die umstrittenen Normen liegen. Auf der ersten Ebene muss Argumentationsfreiheit gegeben sein, jedoch nicht auf der zweiten Ebene. Ich kann zum Beispiel Gesellschaften rechtfertigen, in denen keine Argumentationsfreiheit existiert. Dafür brauche nur ich Argumentationsfreiheit.

*XI-24*
Beim intersubjektiven Nutzenvergleich m�ssen die individuellen Interessen für andere nachvollziehbar, verst�ndlich gemacht werden. Einmal die Bedingungen für die Nachvollziehbarkeit herausarbeiten. Sind missg�nstige Interessen nachvollziehbar?


*XI-25*
Beim argumentativen Konsensus über die individuellen Interessen k�nnte das Eigeninteresse der Beteiligten verzerrend wirken. Wie kann man dies feststellen? Durch die Frage: "W�rdest Du den individuellen Nutzen von B genauso einsch�tzen, wenn Du in seiner Lage wärest?"Das Problem ist, dass zur Lage eines Individuums nicht nur die �u�eren Lebensbedingungen und die pers�nlichen Eigenschaften geh�ren sollen, sondern auch die Interessen-bzw. Pr�ferenzstrukturen selber. Was macht man, wenn jemand sagt: "Unsere �u�ere Lage und unsere pers�nlichen Lebensbedingungen sind v�llig gleich, aber meine Interessen wiegen doppelt so schwer wie deine."
Angenommen es geht um die Entscheidung, welcher von 2 Matrosen eine lebensgef�hrliche Aufgabe zur Rettung eines Schiffes durchf�hren soll. Allgemein gesprochen: Was macht man, wenn jemand seine Nutzendifferenzen im Verhältnis zu anderen mit 10 multipliziert und dies mit der besonderen individuellen St�rken seiner Interessen begr�ndet? Die einzige Antwort wäre wohl die Aufforderung, die Unterschiede in der St�rke zu begr�nden. Aber womit k�nnte er die Unterschiede begr�nden, wenn die sonstige Lage v�llig gleich ist? Eventuell k�nnten lebensgeschichtliche Entwicklungen zur Begr�ndung der Unterschiede herangezogen werden.

*XI-26*
Die interpersonal vergleichbare St�rke von Interessen k�nnte man auch durch die individuellen Reaktionen auf die Realisierung bestimmter Alternativen zu erfassen suchen. Gef�hlsm��ige Reaktionen lassen sich nicht nur introspektiv � über sprachliche �u�erungen � sondern auch durch ihre physiologischen Korrelate (Nervenstr�me, Muskelspannung, Mimik, Tr�nen, Schreie, Durchblutungsver�nderungen, Atmungs- und Pulsfrequenz, Hautfeuchtigkeit etc.) erfassen. Allerdings reagieren manche Individuen st�rker als andere auf die gleichen Reize. Letztlich wird man wohl eine allgemeine Psychologie aufstellen m�ssen hinsichtlich der Gewichtigkeit verschiedener Bed�rfnisse und ihrer Befriedigung.

*XI-27*
Wie ist es mit besonderen pathologischen Empfindlichkeiten einzelner Individuen? Soll man darauf R�cksicht nehmen? Oder soll man diese nicht ber�cksichtigen?
Es kommt immer auf die Ausgangslage an, (die bei der Diskussion abstrakter Alternativen nicht ins Blick r�ckt). In einer Situation, wo sich 2 (Gruppen von) Individuen bekriegen, ist es von �u�erstem Interesse des einen, wie sein Gegner bei der Entscheidung wegkommt, denn was diesen st�rkt, schw�cht die eigene Position. Insofern wird die Missgunst durch die Kampfsituation erzeugt. Solange es Kampfsituationen gibt, muss es auch Missgunst gegeben. Wobei diese Missgunst mehr oder weniger direkt auf ein Eigeninteresse im engeren Sinne zur�ckzuf�hren ist. ähnlich bei Konkurrenzsituationen. Mir kann nicht gleichg�ltig sein, ob mein Konkurrent seine M�glichkeiten erweitert, denn dadurch gerate ich ins Hintertreffen. Missgunst kann sich auch vom Eigeninteresse abl�sen und selbstst�ndig weiterwrken.

*XI-28*
Auch Wohlwollen hat seine Grundlage oft im Eigeninteresse. In kooperativen Situationen gewinne ich durch die Gewinne meines Partners. Indirekt kommen seine Besserstellungen auch mir zugute, dort wo wir gemeinsame Sache machen.
Insofern lässt sich h�ufig Missgunst und Wohlwollen als Eigeninteresse deuten, das nur dadurch nicht sichtb
ar wird, weil die langfristigen Konsequenzen der Besser- oder Schlechterstellung der andern für mich dabei nicht explizit gemacht werden.

*XI-29*
Stimmt es, dass bei einer selektiven Verwendung des Mehrheitsprinzips jede Form der Koalitionsbildung unterbleiben sollte? Wohl nicht, wenn die Koalitionsbildung frei von Eigeninteresse ist und nur der eigenen Auffassung vom Gesamtinteresse zur Mehrheit verhelfen soll.
H�ufig ist das Mehrheitsprinzip eine Mixtur aus Jury-und Interessenproblemen, zum Beispiel in der universit�ren Selbstverwaltung bei Stellenbesetzungen. Wenn die Stellenbeschreibung feststeht, geht es darum, den dafür am besten geeigneten Kandidaten auszuw�hlen. Eigentlich handelt es sich um ein Juryproblem. Andererseits gebe ergeben sich im Rahmen der für die Universit�t gesetzten Aufgaben Spielr�ume für unterschiedliche Auffassungen über die Erf�llung dieser Aufgaben. Aber mit den Interessen der Abstimmenden kann eigentlich gar nicht argumentiert werden, es sei denn die Befriedigung dieser Interessen geh�re bereits zum Aufgabengebiet der Universit�t. Demokratie in partikularen Bereichen mit gesamtgesellschaftlichen Funktionen (und noch dazu gesamtgesellschaftlich finanziert) ist insofern eine recht verwickelte Sache.

*XI-30*
Um besser voran zu kommen habe ich die normative Methodologie mit der empirischen Methodologie m�glichst parallel diskutiert, zum Teil etwas gewaltsam. Vielleicht sollte ich jetzt einmal die umgekehrte Position einnehmen und die Unterschiede zwischen beiden herausarbeiten � auch auf die Gefahr hin, dass manches wieder wackelt.


*XI-31*
Es gibt Dinge, die nur ein Mensch gesehen hat. Er ist der einzige Augenzeuge. Einmal klären, welche Methoden bei Gericht angewandt werden, um die Wahrnehmungen des Zeugen kritisch zu pr�fen. Vielleicht ergeben sich daraus Hinweise, um analog die subjektiven Interessen�u�erungen eines Individuums überpr�fen zu können.

Wenn es nur um 2 Individuen geht, gen�gt eine ordinale Messung der Pr�ferenzen � allerdings interpersonal vergleichbar -, um sagen zu können: "Die Interessen von A wiegen (bei dieser Entscheidung) schwerer als die Interessen von B."
Schwieriger wird es bei einem Vergleich von 2 Alternativen x und y, wenn auf jeder Seite mehrere Individuen stehen zum Beispiel A und B für x und C und D für y. Die Interessen welcher Gruppe wiegen schwerer? Ich muss dazu die aggregierten Interessen von A und B und die von C und D gegeneinander abw�gen. Aber warum Addition der Nutzen? Warum kardinale Messung? Ergibt sich das aus dem Solidarit�tsprinzip? Gegen die Beschr�nkung auf Rangfolgen ist einzuwenden, dass man darüber hinaus gewichtet. Abw�gen besagt als Metapher schon mehr als das Erstellen von Rangfolgen.

  *XI-32*
Zum Problem der Introspektion
Bei Wahrnehmungen der �u�eren Realit�t verlangt man zu Recht die intersubjektive Nachvollziehbarkeit. Bei "inneren" Wahrnehmungen geht das in dieser Weise. Was macht denn die �u�eren Wahrnehmungen aus? Letztlich gehen die inneren Wahrnehmungen ja auch auf �u�eres zur�ck, etwa der Schmerz auf das hei�e Eisen, dass ich anfasse.
Aber wenn von der �u�eren Wahrnehmung des hei�en Eisens die Rede ist, ist nicht von meinem Schmerz die Rede. Die so genannte "�u�ere" Wahrnehmung ist also gereinigt von allen inneren Wahrnehmungen, die damit verkn�pft sind. Sie ist objektiv rein gegenstandsbezogen, klammert alles subjektive, mit der Person verbundene aus.
Der Satz: "Das gl�hende Eisen ist hellrot" bliebe im Bereich des gegenst�ndlichen, von mehreren Subjekten gleichzeitig beobachtbaren. Die benutzten Begriffe lassen sich direkt oder indirekt auf entsprechende gegenst�ndliche Ma�st�be zur�ckf�hren: L�ngenma�e, Gewichtsma�e, Farbskalen, Thermometer� Es geht um eine Konsistenz im Gegenst�ndlichen.
Wenn ich einem Gegenstand eine bestimmte Eigenschaft zusprechen, etwa eine elektrische Spannung von 220 V, so muss das einem bestimmten Zeigerausschlag auf dem Voltmeter entsprechen. Es geht immer nur um Vergleiche zwischen Gegenst�nden. Empirie oder Erfahrung wird hier in einem eingeschr�nkten Sinne benutzt als Erfahrung, die in gegenst�ndlichen Begriffen, d.h. im Vergleich mit anderen Gegenst�nden formulierbar ist.
Genau genommen ist aber auch der Satz: "Das gl�hende Eisen tut mir weh" eine Erfahrung, sogar eine �u�erst wesentliche und elementare. Allerdings ist das keine rein objektiver Erfahrung bzw. Wahrnehmung, sondern sie enth�lt die Mitteilung über ein Gef�hl, den Schmerz, also über eine nur innere Wahrnehmung. für Schmerz gibt es keinen direkten gegenst�ndlichen Ma�stab wie etwa für Farben, der Ma�stab ist gewisserma�en nur im Subjekt selber, in seiner Introspektion.

Das Subjekt nimmt Schmerzfreiheit oder Schmerz unterschiedlicher St�rke innerlich wahr. Diese innere Wahrnehmung ist nicht nur subjektiv. Zum einen gibt es ähnliche Wahrnehmungen von Schmerz bei anderen Individuen in der gleichen Situation. Wenn A ein gl�hendes Eisen anfasst, dann tut das B nicht weh, sondern nur A. Aber wenn statt A nun B das Eisen anfasst, tut es nun B weh, ähnlich wie vorher A. Insofern kann man unabh�ngig vom spezifischen Subjekt sagen: "Das Anfassen eines gl�henden Eisens tut dem Betreffenden weh."

Aber wie kann man zum Beispiel über die Feststellung "A empfindet beim Anfassen des gl�henden Eisens Schmerz" einen argumentativen Konsens erzielen? Zum einen geh�ren die inneren Empfindungen ja keiner andern Welt an sondern stehen in einem vielf�ltigen Zusammenhang zur gegenst�ndlichen Welt. Insofern hier Regelm��igkeiten bestehen, gibt es gegenst�ndliche Indikatoren des Schmerzes, wie Gesichtsausdruck, Nervenstr�me, Muskelspannungen, Schwei�ausbr�che, St�hnen, Entfernungsreaktionen usw. Zum andern haben wir die Selbstbeobachtung und die Mitteilung des Betreffenden, wobei allerdings das Problem der Wahrhaftigkeit auftaucht, ebenso wie bei den Reaktionen das Problem der Simulation auftaucht. Allerdings gibt es Reaktionen, die sich nicht simulieren lassen, da sie unwillk�rlich sind. Mich einmal mit den Verfahren der Psychologie zur Kontrolle von Erlebnisdaten befassen .


*XI-33*
Entscheidend bleibt immer noch das Problem der interpersonalen Kommensurabilit�t des Nutzens. Wie ist das Problem bei standardisierten Einstellungsmessungen?


*XI-34

*
Inwiefern beziehen sich die inneren Wahrnehmungen auf Wertungen, Wollen, Sein sollen? Dies ist ja nur eine Dimension des inneren Erlebens (besser � schlechter).


*XI-35*
Bisher habe ich im wesentlichen statische Modelle des Mehrheits-Systems konstruiert. Welche Probleme ergeben sich durch dynamische Prozesse, zum Beispiel aus der Ver�nderung der Realit�t in Bezug auf die Alternativen oder die Pr�ferenzen? Gibt es so etwas wie einen optimalen Zeitpunkt der Entscheidung? "Zu fr�h" hie�e vor allem, dass die Informationsbasis noch h�tte verbessert werden können, "zu sp�t" hie�e, dass optimale Alternativen nicht mehr existieren.


*XI-36*
Zum Begriff der Alternative
Wenn man die Alternative x beschreibt, dann beschreibt man gewähnlich einen bestimmten Bereich bzw. eine m�gliche Ver�nderung in diesem Bereich. Gemeint ist aber wohl ein alternativer Zustand der Welt, also x enth�lt eine Ceteris-paribus-Klausel. Die Weltzust�nde x, y, z unterscheiden sich nur in dem bezeichneten Aspekt und sind ansonsten gleich. Aber was ist eigentlich alternativ im Sinne von "einander ausschlie�end", wenn die Alternativen hei�en:
x � Besitz eines Motorrades
y � Besitz eines Autos
z � Besitz eines Autos und eines war Motorrades?
Genau genommen sind das doch nur unterschiedliche, m�gliche Zust�nde der Welt.
Hinzu kommt die Frage, ob man sich zwischen Zust�nden der Welt oder zwischen Handlungsverl�ufen entscheidet.


*XI-37*
Bei allen generalisierten Normen, die auf Individuen anzuwenden sind, die noch gar nicht als solche bekannt sind, kommen die rein pers�nlichen Abwandlungen der Interessenstruktur gar nicht zum Tragen. Es kann h�chstens um allgemein menschliche Interessenstrukturen gehen. Das erleichtert die ganze Problematik erheblich. Ich brauche nicht mehr in die Mikrostrukturen zu gehen.


*XI-38*
Lassen sich die individuellen Interessen unabh�ngig voneinander bestimmen? Wenn A sagt: "Ob x mehr in meinem Interesse ist als y, kann ich erst sagen, wenn ich wei�, ob x auch für B besser ist", dann ist das Interesse nur in Abh�ngigkeit von B's Interesse bestimmbar.


*XI-39*
Gibt es ein Interesse der Ungeborenen? Sicherlich gibt es Interessen zuk�nftiger Individuen, denen gegenüber auch Verantwortung besteht. Aber es gibt keine Verantwortung gegenüber nur potentiellen Individuen, die nie geboren wurden. Deren Interessen sind fiktiv.


*XI-40*
Individuelles Interesse: "Willst Du das deinetwegen oder seinetwegen?"


*XI-41*
Auch bei sanktionsfreier, gleichberechtigter Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip bleiben MachtVerhältnisse wirksam. Dies geschieht über die Konsequenzen, die m�chtige Gruppen an bestimmte Wahlentscheidungen kn�pfen können. Insofern ist im Hintergrund ein Machtgef�lle, eine Bargaining-Situation. Dies wird erst deutlich, wenn man die abstrakten Alternativen (x, y, z) konkretisiert. Allerdings k�nnte die souver�ne W�hlerschaft versuchen, zur Verhinderung derartiger Machtpolitik zus�tzliche Entscheidungen durchzusetzen, die die Machtressourcen, die eingesetzt werden sollen, beschneiden. (Beispielsweise das Verbot politischer Streiks, das Verbot der Ausfuhr von Gold und Geld).


*XI-42*
Welche methodologische Rolle spielen die Beispiele, die "contra-intuitiv" sind, die also mit unserem moralischen Empfinden nicht in Einklang zu bringen sind? Es geht hier wohl auch um das Verhältnis von Besonderem und Allgemeinem. Das Solidarit�tsprinzip soll als Allgemeines einleuchten, leuchtet es dann auch für einzelne F�lle ein?

*XI-43*
Auch das Solidarit�tsprinzip ist entscheidungstheoretisch konstruiert, das hei�t, es gibt eine momentane Entscheidungssituation und dann ergeben sich Konsequenzen � oder sind das zuk�nftige Handlungsverl�ufe?


*XI-44*
In der subjektiven Entscheidungstheorie (rationales Handeln eines Akteurs) ist der Bereich der M�glichkeit einfacher zu bestimmen als in der kollektiven Entscheidungstheorie.


*XI-45*
Was ist ein "m�glicher Handlungsverlauf?" Welches Verhalten der Individuen steht zur Disposition (als zu normierendes) und welches ist als wahrscheinlich zu prognostizieren? Was ist mit den positiven oder negativen Konsequenzen einer Alternative, die erst von Menschen erzeugt werden und insofern Machtaus�bung darstellen? Hinter den x-, y-, z�Alternativen verbergen sich die Probleme einer entscheidungstheoretisch orientierten Ethik.


*XI-46*
Die individual-ethische Fassung des Utilitarismus konzentriert sich auf das Handeln des isolierten Individuums. Mein Problem war jedoch immer der "volonte generale": Was wollen wir? Individual-ethisch ist es unproblematisch, dass Konsequenzen zu meinen Handlungen bewusst geschaffen werden, sie sind real und ich habe sie zu ber�cksichtigen. Sozialethisch ist das schon problematischer, wenn in dieser Weise Macht mit ins Spiel kommt, die nicht kontroliert wird.


*XI-47*
Bei Mehrheitsentscheidungen geht es gewähnlich nicht um die Auswahl zwischen mehrstufigen Handlungsstrategien sondern um die Auswahl von Einzelentscheidungen bzw. Entscheidungen über generelle Normen. Hier ist es ohne weiteres denkbar, dass eine Mehrheitsentscheidung von m�chtigen Gruppen im Rahmen ihrer legalen Macht sanktioniert wird. Interessanterweise ist in der Bundesrepublik der politische Streik � gegen Parlamentsbeschl�sse � illegal. Wie ist es mit negativen Reaktionen der Kapitalseite auf Parlamentsbeschl�sse? Von hier aus einmal das Problem demokratischer Souver�nit�t des Volkes versus �konomische Macht einer Klasse analysieren.


*XI-48*
Das utilitaristische, individualethische Kalk�l beginnt immer am Punkte Null. Obwohl aus utilitaristischen Gr�nden bestimmte Handlungen unter Strafe gestellt wurden, kann es im Einzelfall aus utilitaristischen Gr�nden geboten sein, einen T�ter nicht zu bestrafen.


*XI-49*
Sind generelle Normen mehr als Methoden, mit vielen Einzelentscheidungen kostensparend umzugehen � auf Kosten der Genauigkeit im Einzelfall?


*XI-50*
Die Probleme, die jetzt auftauchen, h�ngen mit der Beschaffenheit der zu regelnden Gegenst�nde zusammen, von denen ich bisher abstrahiert hatte. Genauer klären, welcher Art die kollektiven Entscheidungen sind.


*XI-51*
Auf einer ersten Stufe der Reflexion stehen alle menschlichen Handlungen zur Disposition. es wird angenommen, die Menschen k�nnten, wie sie sollten. Auf einer n�chsten Stufe muss dann mit den Normwidrigkeiten gerechnet werden. Dann kann sich der Versuch der Durchsetzung einer an sich guten Norm als zu kostspielig erweisen bzw. als überforderung für viele Individuen.
*XI-52*
Als Grundlage für die Bestimmung des individuellen Interesses d�rften nur Tatbest�nde aber keine Wertungen eingehen. Aber wenn einem nun mal das Wohlergehen bestimmter anderer Individuen so stark am Herzen liegt?


*XI-53*
Das Solidarit�tsprinzip verlangt wohlwollende, positive Ber�cksichtigung fremder Interessen. Aber gilt dies auch, wo diese b�swillig sind? Ist das nicht ein Widerspruch?


*XI-54*
Psychisch verselbstst�ndigen sich bestimmte Werte, sie werden zu erlernten Trieben, obwohl ihre rationale Basis bereits hinf�llig ist. Die Entscheidungstheorie bezieht sich gewisserma�en nur auf "Gro�hirn-Lernen", nicht auf das assoziative "Gewohnheits-Lernen", das wir in fr�heren Phasen unserer Stammesgeschichte erworben haben.


*XI-55*
Unterscheiden bei der Anwendung des Mehrheitsprinzips:
1. eine Sanktionierung der individuellen Pr�ferenz�u�erung. Dies ist unzul�ssig bei freien Wahlen.
2. eine Sanktionierung der Mehrheitsentscheidung in Form einer negativen Reaktion auf diese Entscheidung, zum Beispiel Steuerflucht als Reaktion auf eine Erh�hung des Steuersatzes, Kapitalflucht als Reaktion auf eine Verstaatlichung etc.
3. Investitions- und Einstellungsboykott als Reaktion auf eine unternehmerfeindliche Wirtschaftspolitik,
4. Generalstreik als Antwort auf eine arbeitnehmerfeindliche Gesetzgebung.
Wir m�ssen hier noch einmal unterscheiden zwischen legalen Gegenma�nahmen, die aufgrund existierender Rechte zul�ssig sind, und illegalen Sanktionen, die unabh�ngig von gesetzlichen Beschr�nkungen die verf�gbaren Ressourcen einsetzen, zum Beispiel Drohung mit einem Milit�rputsch, Staatsstreich, bewaffneten Aufstand, Bombenanschl�gen, Fememorde etc.
Sofern nur legale Gegenma�nahmen ber�cksichtigt werden, k�nnte eine souver�ne Bev�lkerung Gesetze beschlie�en, die die Gegenma�nahmen unm�glich machen und verbieten. D.h. es m�ssen vor bzw. parallel zu den geplanten Ma�nahmen flankierende Beschl�sse gefasst werden, um den M�chtigen ihre Ressourcen zu nehmen oder diese zu neutralisieren.

Ein anderer Aspekt ist, dass viele Beschl�sse zu ihrer Umsetzung und Realisierung die Duldung bzw. den "guten Willen" bestimmter Akteure ben�tigen. Mit steigender Unabh�ngigkeit und Macht dieser Akteure können deshalb Mehrheitsbeschl�sse sabotiert werden. Zum Beispiel lässt sich schwer kontrollieren, ob jemand den Einsatz vorhandener Leistungsreserven verweigert. Vorschriften über Arbeitsleistungen und Sanktionen bei Erf�llung bzw. Nichterf�llung sind nur ein sehr grobes Instrumentarium.


*XI-57*
Starre Normen:"Du sollst mindestens 10 St�ck pro Stunde herstellen!"
Flexible Normen:"Du sollst m�glichst viele St�cke herstellen". Mit entsprechend flexiblen Sanktionen. Letzteres ist in der �konomie verbreitet.


*XI-58*
Man m�sste für bestimmte Situationen einmal die legalen und illegalen Sanktionspotenziale analysieren, die antizipierend die individuellen Pr�ferenzen beeinflussen k�nnten. Das theoretische Problem besteht darin, dass die Alternativen einschlie�lich ihrer Konsequenzen bewertet werden sollen. In der Gesellschaft sind Konsequenzen jedoch nicht unabh�ngig vom Handeln bestimmter Menschen: Konsequenzen können erzeugt und dadurch auch angedroht werden. Je m�chtiger jemand ist, desto gr��er ist seine M�glichkeit zur Erzeugung bestimmter positiver oder negativer Konsequenzen. So kann jede Alternative unattraktiv für die Individuen gemacht werden, wenn man für den Fall ihrer Realisierung bestimmte negative Konsequenzen androht. Durch eine ungleiche Machtverteilung kann so unter Umst�nden ganz legal das Mehrheitsprinzip ausgeh�hlt werden.


*XI-59*
Das schwierige Problem einer demokratischen Politik gegen die Interessen von m�chtigen Gruppen besteht darin, deren Ressourcen zu neutralisieren, um ihre � oft unausgesprochenen � Drohungen mit negativen Gegenma�nahmen zu entkr�ften bzw. die Umsetzung dieser Drohungen zu verhindern.


*XI-60*
Den Machtbegriff noch einmal analysieren: Drohung, Gegendrohung, Bestechung, Erpressung, N�tigung� über welche Ressourcen verf�gen Individuen, Gruppen, Organisationen legal oder faktisch? Welche Nachteile können Sie anderen zuf�gen und welche Nachteile m�ssen sie dabei selber in Kauf nehmen?


*XI-61*
Aus meiner normativen Demokratietheorie empirische Fragestellung ableiten, um zu testen, inwiefern die existierenden Verhältnisse dem normativen Ideal entsprechen. Anschlie�end m�sste sich bei Diskrepanzen die Frage nach den Ursachen hierfür und eventuell auch die Frage nach �nderungsm�glichkeiten stellen.


*XI-62*
Ein Punkt betrifft die Tatsache, dass in jedem politischen System eine Auswahl der zur Entscheidung gestellten Alternativen bzw. der thematisierten Probleme vorgenommen wird. Dies ist unumg�nglich. Zu fragen ist, ob wichtige und eventuell langfristig sogar mehrheitsf�hige Punkte ausgeblendet wurden. (Dazu die Theorie der non-decisions von Bachrach/Baratz.)


*XI-63*
Zur Rollenbezogenheit von Interessen (Dahrendorf)
Was meint man, wenn man von "meinen Interessen als Arbeiter" (Steuerzahler, Staatsb�rger et cetera) spricht? Insofern soziale Rollen normative Erwartungssysteme sind, ist es unzul�ssig, den Rollen bestimmte Interessen zuzusprechen. Diese können nur den Tr�gern zukommen. Allerdings, insofern die Rollenerwartung ein bestimmtes Verhalten und eine bestimmte Lebenslage erzeugen, ergeben sich für die Betroffenen darauf bezogene Interessen, die insofern gleichartig sind, als die Menschen gleichartig sind.


*XI-64*
Wenn Rationalit�t als maximale Zielerreichung definiert wird (Nutzenmaximierung), so reicht die Bewertung der sicheren Ereignisse nicht aus. Bei Entscheidungen unter Risiko oder Ungewissheit muss die Bewertung der Sicherheit hinzukommen. Die Maximierung des Erwartungswertes bei Entscheidung unter Risiko ist dort, wo es nicht um gro�e Serien von Entscheidung geht, nicht immer zwingend. Hier kommt auch ein Maximinprinzip infrage.


*XI-65
Das Gesetz antizipierter Reaktionen n�her untersuchen, die Verinnerlichung der MachtVerhältnisse.


*XI-66*
Die Problematik h�ngt mit der Beschaffenheit der Alternativen zusammen. Die Alternativen werden bewertet einschlie�lich ihrer Konsequenzen. Aber wie kann man in sozialen Dingen Konsequenzen bestimmen, wenn diese von den Entscheidungen bestimmter Subjekte abh�ngen? Es sind ja keine Naturgesetzm��igkeiten sondern sie geschehen vermittelt über menschliche Handlungen. Sozial M�chtige können jede Alternative mit Konsequenzen versehen, die für viele Individuen unerw�nscht sind. Die Frage ist, ob man diese unerw�nschten Konsequenzen den Alternativen anlasten soll. Eine L�sung besteht darin, dass über die Handlungen der M�chtigen selber mitentschieden wird � zum Beispiel indem eine drohende Gegenreaktion ausdr�cklich mit verboten wird.


*XI-67*
Die Antizipation von Gegenreaktionen der M�chtigen betrifft nicht nur die einzelnen W�hler sondern auch � und wahrscheinlich noch st�rker � das Parlament und die Regierung. Sofern diese wiedergew�hlt werden wollen, m�ssen sie Verschlechterungen für die W�hler aufgrund von Gegenreaktionen vermeiden. Es sei denn, es gelingt ihnen, den Machtkonflikt offenzulegen und die Verantwortung für die angedrohten Nachteile von sich abzuwehren.

*XI-68*
Insofern die Gesellschaft Produkt menschlicher Handlungen ist, kann man sie verstehen wollen, kann man dem Sinn nachsp�ren, den die Sch�pfer dieser sozialen Ph�nomene diesen zugelegt haben, die Intentionen, die sie damit verbunden haben.
Und insofern es sich um überkommene gesellschaftliche Ph�nomene handelt, bedarf es der Geschichte, um den urspr�nglichen Sinn aufzudecken. Aber was bringt ein solches sozialen Verstehen? Unter anderem ist solch ein Verstehen normativ relevant, bei Kritik und Rechtfertigung sozialer Ph�nomene.


*XI-69*
Sich einmal bewusst machen, inwiefern fast alles Mitteilungen von Menschen über sich an andere Menschen sind. Selbst Informationen enthalten meist, wie der andere die Welt wahrnimmt. Nur die Wissenschaft als "nicht subjektive" Erkenntnis abstrahiert v�llig vom jeweiligen Subjekt, das deshalb nicht genannt wird. Die Behauptungen gelten für jedes beliebige Subjekt.


*XI-70*
Zum Beispiel ein Bild eines Malers.
Man k�nnte empirisch alles über das Bild wissen. Der Gehalt, die Bedeutung des Bildes ist damit noch gar nicht tangiert.


*XI-71*
Ich habe Normen als subjektlose Willensinhalte bezeichnet. Die Kategorie des willensm��igen Bezugs zur Welt genauer darstellen. Zum Willen geh�rt der Bezug auf eine beeinflussbare Welt, die so oder so sein k�nnte, das hei�t, dass verschiedene M�glichkeiten bestehen m�ssen. Sowohl die Erf�llung des Willens als auch die Nichterf�llung muss irgendwie m�glich sein, damit eine Willens�u�erung bzw. eine Norm sinnvoll wird. Das Problem besteht darin, den Begriff der M�glichkeit mit seinen unterschiedlichen Dimensionen genauer zu bestimmen.


*XI-72*
Eine Reihe ungel�ster Probleme h�ngt mit dem Begriff der M�glichkeit zusammen: die Pr�zisierung des Begriffs "Alternative", das Verhältnis von kausalgesetzm��iger und normativer Erkenntnis, der Begriff der Konsensusf�higkeit.


*XI-73*
Einmal die verschiedenen Verwendungsweisen des Begriffs "m�glich" analysieren. Im Sinne von
- m�glich (machbar) für ein Subjekt X oder
- m�glich als nicht auszuschlie�en oder
- (logisch) m�glich im Sinne von denkbar,
-m�glich (unter den Bedingungen XYZ), dass ein Ereignis eintritt.


*XI-74*
Insofern als in sozialen Fragen das, was m�glich ist, immer von menschlichen Handlungen mitbestimmt wird, können auch die Bedingungen in diesem Bereich herausgearbeitet werden. Es mag m�glich sein, dass jemand ohne �u�ere Anreize gro�e Arbeitsleistungen vollbringt, aber ist das zu erwarten? Welche Annahmen setzt das Eintreten dieser M�glichkeit voraus?
"M�glichkeit" wird einmal auf Ereignisse, auf die Existenz von Ph�nomenen bezogen; dann aber auch auf die Geltung von Sätzen: "Er kann unm�glich recht haben!"


*XI-75*
"M�glich" unter welchen Bedingungen oder unter allen Bedingungen? Entscheidungsm�glichkeiten h�ngen allein von der Wahl des betreffenden Subjektes ab, Zufallsm�glichkeiten nicht.


*XI-76*
Der Bereich der M�glichkeiten wird durch die verf�gbaren Ressourcen bestimmt.


*XI-77*
M�glichkeit als Element von Dispositionsbegriffen: Sie sind zerbrechlich, brennbar etc.


*XI-*78
Naheliegende und entfernte M�glichkeiten, d.h. die M�glichkeit, wenn bestimmte m�gliche Bedingungen, die wiederum von m�glichen Bedingungen abh�ngen, etc. erf�llt werden.


*XI-79*
M�glichkeit der M�glichkeit (analog den bedingten Wahrscheinlichkeiten).


*XI-80*
Gibt es etwas, was unter keinen Umst�nden m�glich ist? Die G�ltigkeit von p und nicht-p? Ein Perpetuum Mobile? Eine Einwirkung auf die Vergangenheit? Eine Sch�pfung aus dem Nichts?


*XI-81*
Gilt eine solche Aussage immer nur mit Bezug auf die bekannten kausalen Gesetzm��igkeiten?


*XI-82*
Auch der Diktator ber�cksichtigt die Interessen der Bev�lkerung, insofern er nicht allm�chtig ist. Aber er tut das nur strategisch, aus eigenem Interesse.


*XI-83*
Entscheidungsm�glichkeiten eines Kollektivs beziehen sich auf die verf�gbaren Ressourcen und Handlungen des Kollektivs: "Wenn die Individuen in der und der Weise handeln, tritt das und das ein."
Aber: Zwar kann Individuum A im Prinzip die Handlung ausf�hren, aber ist das tats�chlich zu erwarten? Dies Problem taucht nicht beim einzelnen Akteur auf, der seine Interessen verfolgt (h�chstens als Willensschw�che bei unangenehmen Zwischenschritten. Das ist �brigens eine wichtige Grenze rationalen Verhaltens in der Realit�t. Kurzsichtigkeit, zu enger Zeithorizont.)


*XI-84*
Beim Kollektiv sind es die angenommenen Handlungen der Individuen für die einzelnen Normen, die bei moralischer Schw�che erst noch durchgesetzt werden m�ssen. Das ist das Motivationsproblem, das ich bisher kaum behandelt habe. Hier tauchen dann auch Machtprobleme auf: Was ist durchsetzbar?


*XI-85*
Normative Theoriebildung lässt sich auch mit Modellen machen, die nicht auf Annahmen von Rationalverhalten beruhen. Wenn der Gemeinwohlpunkt bestimmt ist, können die verschiedensten Modelle normativ getestet werden.


*XI-86*
Aufgabe der Wissenschaft wäre es vielleicht nicht nur, neue M�glichkeiten zu schaffen, sondern die Welt zu vereinfachen, die Welt gerade auch für Kinder wieder erlebbarer zu machen.


*XI-87*
Gleichgewicht
Meine I-Stabilit�t erg�nzen. Die 3 � 3 � 3 L�sung (Aufteilung von 10 DM auf 3 Personen nach dem Mehrheitsprinzip) ist nicht sehr attraktiv. Eine 5 � 5 � 0 L�sung reizt natürlich mehr.


*XI-*88
In der Sprache gibt es das kollektive Subjekt "Wir wollen". Wo Normen widerspruchsfrei sind, steht der Konstruktion nach ein Wille, ein Subjekt im Hintergrund. Allerdings bleibt es eine Konstruktion.

*XI-89*
Das Wort "wir" in seiner Bedeutung analysieren. Die Soziologen sprechen vom "Wir-Bewusstsein", um eine soziale Gruppe zu identifizieren. "Wir" lässt sich nicht durch eine vollst�ndige Aufz�hlung der dazugeh�rigen Subjekte wiedergeben. Dazu kommt die besondere Zusammengeh�rigkeit, die von den Subjekten empfunden wird, sowie die Zugeh�rigkeit des Sprechers zu dieser Gruppe. Das Ganze ist keineswegs etwas Mystisches, sondern bezieht sich auf die Allt�glichkeit gemeinsamen Handelns und Erlebens.


*XI-90*
Normen als intersubjektiver Wille.
Wille als Wahl einer M�glichkeit unter anderen in Bezug auf die Realit�t. Also muss der Bereich des M�glichen bestimmt werden: "Was k�nnte realisiert werden, wenn alle ihr M�glichstes g�ben?"


*XI-91*
Inwiefern muss man mit der "menschlichen Schw�che" rechnen und mit dem "b�sen" Willen?
Inwiefern gibt es in der Realit�t nur zweitbeste L�sungen?


*XI-92*
(Am Beispiel eines Wahnsinnigen diskutieren, der im Besitz einer Massenvernichtungswaffe ist, die er einsetzen w�rde, wenn eine bestimmte, von ihm abgelehnte Entscheidung getroffen w�rde. Wenn man seiner nicht Herr werden kann, steht nicht mehr die M�glichkeit zur Verf�gung, dass die abgelehnte Entscheidung durchgef�hrt wird, ohne die Folge einer Z�ndung der Waffe für eine Massenvernichtung.


*XI-93*
Durch das zu erwartende Handeln von Menschen werden u.U. bestimmte Wahlm�glichkeiten ausgeschieden. Insofern kommen in die Bestimmung der M�glichkeiten bereits Machtelemente.


*XI-94*
Mit singul�ren Normen (Einzelentscheidungen) anfangen. Dann generelle Norm diskutieren.


*XI-95*
Bestimmte Handlungsbereiche lassen sich nicht mit starren Normen regeln, insofern die Handlungsm�glichkeiten schwer bestimmbar sind. Zum Beispiel Arbeitsnormen. Wieviel kann jemand bei normaler Anstrengung schaffen? Deshalb brauchte man in der DDR die Hennecke-Aktionen. Damit demonstrierte die Parteif�hrung den Spielraum für eine Steigerung der Arbeitsnormen.

In manchen Bereichen sind flexible Normen angebracht: "Leiste soviel wie m�glich!" mit entsprechend abgestuften Sanktionen: "Je gr��er die Leistung, desto h�her die Belohnung."


*XI-96*
Selbst wenn die M�chtigen uneinsichtig sind und bestimmte M�glichkeiten durch angedrohte Sanktionen blockieren, m�ssen diese M�glichkeiten theoretisch ausgearbeitet und bewertet werden, schon um das Verhalten der M�chtigen kritisieren zu können. Allerdings l�st das nicht das Problem der optimalen Strategie, bei der man mit den Reaktionen der M�chtigen rechnen muss.


*XI-97*
Die Alternativen einschlie�lich ihrer Konsequenzen zu bestimmen ist eigentlich keine Prognose, sondern die Formulierung eines Systems von Normen für die beteiligten Menschen. (Hierzu noch einmal lesen Streeten: Programme und Prognosen.)


*XI-98*
natürliche Konsequenzen von menschlichen Reaktionen unterscheiden.


*XI-99*
Wie kommen kollektive Identifikationen zustande? Welches relative Gewicht haben diese in der Pers�nlichkeit des Individuums? Wie verh�lt sich zum Beispiel das "Ich" zu diesen Identifikationen? Wie stabil sind diese Identifikationen? Inwiefern sind diese Identifikationen bewusst, "m�ndig", Ich-kontrolliert?


*XI-100*
Tullock: "Zu 95% handeln Menschen eigenn�tzig. Gelegentlich sind sie zu moralischem, selbstlosen Handeln f�hig." Zu diesem Problem ist auch auch interessant die Argumentation von Pannekoek: "Gerade die Tatsache, dass gegenw�rtig der Egoismus dominiert, zeigt, wie sozial formbar der Mensch ist � denn die alten 'kommunistischen Motivationen' sind v�llig verschwunden".


*XI-101*
Wenn es richtig ist, dass auch in der politischen Demokratie MachtVerhältnisse existieren, die den Alternativenraum einschr�nken, so gibt es auch in der politischen Demokratie durch Macht gest�tzte Immobilit�t.
Dann treten auch hier die sich selbst beschleunigenden Umw�lzungsprozesse auf, die damit zusammenh�ngen, dass � wenn ein erster Schritt zur Untergrabung dieser Machtbasis gelungen ist � die n�chsten Schritte jeweils immer leichter sind als die vorhergehenden, weil jeder Schritt die Machtbasis zunehmend einschr�nkt.


*XI-102*
Eine Terminologie schaffen, die die formelle "Regierung" von den MachtVerhältnissen unterscheidet ("Marionettenregierung").


*XI-103*
Wenn man ideales Verhalten annimmt und entsprechende Normen formuliert, so ist die Realisierung der Normen offen. Die n�chste Frage ist: Wie werden die Beteiligten tats�chlich handeln, wie ist das wahrscheinliche Verhalten? Man muss dann empirische Verhaltensannahmen machen und falls zu erwarten ist (bzw. es faktisch so ist), dass die Normen verletzt werden, muss man sagen, welche Ma�nahmen eine hinreichende Motivation zur Norm Befolgung der Norm herstellen können.


*XI-104*
Das Problem ist, dass die Situation für die einzelnen Individuen sehr unterschiedlich sein kann. Hier muss die Motivationssituation untersucht werden. Oder kann man, ohne auf Motivation einzugehen, das zu erwartende Verhalten aus anderen Faktoren bestimmen? Kann man auf den Begriff der Motivation (Beweggrund) verzichten?

Wie kann man überhaupt Motivationen intersubjektiv bestimmen? Insofern der Begriff "Motivation" eine Funktion innerhalb einer erklärenden Theorie menschlichen Verhaltens hat, lässt er sich vom Gesichtspunkt der Erkl�rungskraft her bestimmen. Einmal unter diesem Gesichtspunkt den Motivationsbegriff klären. Etwa so: Man spricht dann von einer st�rkeren Motivation, wenn ein Handeln erfolgt, das dieser Motivation entspricht und nicht einer anderen gegebenen Motivation. Wie stellt man fest, dass ein Handeln einer bestimmten Motivation entspricht?

Wenn man Motivation von der Erkl�rungskraft für das Handeln her bestimmt, wird das Bewusstsein überfl�ssig bzw. kann diesem entgegenstehen. Ich kann dann jemandem ein Motiv unterstellen, dass er bewusst nicht hat.

Wie wird bei Motivunterstellungen verfahren? Die tats�chlichen Vorgehensweisen in Argumentationen herausarbeiten.


*XI-105*
Kann man aus dem Bestehen von Konkurrenzbedingungen auf eigenn�tzige Motivation und entsprechendes Handeln der Individuen schlie�en? Ja, weil uneigenn�tziges Verhalten eines Konkurrenten seine eigene Situation verschlechtert und die Wahrscheinlichkeit seines Ausscheidens erh�ht. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nur eigenn�tzige Akteure �brig bleiben. (Aber ist die Situation tats�chlich so "darwinistisch"?)


*XI-106*
Die Wahrheit kann auch schmerzlich oder unangenehm sein. Dann wird man sie vertuschen und verleugnen.


*XI-107*
Wissenschaft ist kollektive �ffentliche Wahrheitssuche. (Aber es gibt auch geheime Forschung, deren Ergebnisse andere nicht kennen sollen. Man ist meist nicht dagegen, selber die Wahrheit zu wissen, aber vielleicht dagegen, dass andere sie wissen.


*XI-108*
Wenn jemand die Realit�t ganz anders empfinden w�rde als ich, g�be es dann Probleme bei der empirischen Wissenschaft?
Wenn jemand etwa dort, wo ich "rot" sehe, immer das sieht, was ich als "gr�n" sehe oder umgekehrt, was h�tte das für Konsequenzen? Trotzdem k�nnten wir dieselben Aussagen machen: Wir w�rden die gleichen Gegenst�nde als "rot" bezeichnen, wir w�rden die gleichen Gesetzm��igkeiten zum Beispiel der Wellenl�nge von "rot" feststellen etc. Offensichtlich spielt diese Dimension der subjektiven Wahrnehmung keine Rolle in der empirischen Wissenschaft. Sie liegt noch "unterhalb" der sprachlichen Ebene.


*XI-109*
Ist es sinnvoll zu fragen, ob wir die gleiche Wahrnehmungsempfindungen haben?
Feststellen kann man Unterschiede der Sensibilit�t, wenn ein Mensch Differenzen wahrnimmt, die der andere nicht registrieren kann. So kann man durch Experimente das Wahrnehmungs- und Unterscheidungsverm�gen von S�uglingen oder Tieren bestimmen. Dabei geht es nicht um ein einfaches Verhältnis zwischen Gegenstand und Subjekt, sondern jeweils um das Verhältnis von zwei Gegenst�nden zu demselben Subjekt. Es geht um gleich � ungleich.


*XI-110*
H�ffe h�lt in seiner Kritik des Utilitarismus das interpersonale Abw�gen und Aufrechnen von "Gl�ck" für kollektivistisch und inhuman, für eine unzul�ssige übertragung des Modells der individuellen rationalen Entscheidung auf die Gesellschaft. (1979, Seite 152). lässt sich dies Problem des "Kollektivismus" diskutieren? lässt sich aus dem Intersubjektivit�tsgebot die Berechtigung zum Aufrechnen und zur Konstruktion eines Kollektivwillens ableiten? Ein Hinweis liegt darin, dass die Frage: "Was sollen wir?" mit entsprechenden Qualifikationen gleichbedeutend ist mit der Frage: "Was wollen wir?" Es geht um die Herstellung eines einheitlichen kollektiven Willens, insofern entsteht so etwas wie ein kollektives Subjekt.
Dieses "wir wollen" als Ausdruck eines gemeinsamen Willens muss man unterscheiden vom überereinstimmenden individuellen Wollen. Das eine hei�t: "Alle gemeinsam wollen x", das andere "Jeder von ihnen will x".


*XI-111*
Anspruch auf allgemeinen Geltung erhebt nicht nur die Wissenschaft. Aber nur die Wissenschaft verpflichtet sich zur intersubjektiv nachvollziehbaren argumentativen Einl�sung ihrer Behauptungen.


*XI-112*
Wie unterscheidet man Eigeninteresse von Werten?


*XI-113*
Zu "M�glichkeit": die Analyse der Dispositionsbegriffe aufnehmen (zum Beispiel in Quine, Ontologische Relativit�t 178 ff.) "Glas ist zerbrechlich", "Glas kann zerbrechen", "Es ist m�glich, dass Glas zerbricht." (Letzteres bedeutet nicht "zerbrechlich" sondern "zerbrechbar".


*XI-114*
"können" hat verschiedene Bedeutungen.
1. "Unterwegs kann das Glas zerbrechen" d.h.: "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Glas unterwegs zerbricht."
können ist hier bezogen auf ein Ereignis, das Zerbrechen.
2. "Das Glas kann man zerbrechen, indem man mit dem Hammer darauf schl�gt." D.h. es ist sicher, dass das Glas zerbricht, wenn man mit dem Hammer darauf schl�gt. "können" ist hier bezogen auf den Handelnden, auf F�higkeiten.

*XI-115*
Skizze meiner geplanten Arbeit zur "Normrealisierung"
Auf den Ergebnissen der ersten Arbeit aufbauen. ("Wir sollen als Individuen das tun, was wir als universales Kollektiv wollen. Der Gesamtwille bestimmt sich nach dem Solidarit�tsprinzip. Alle Interessen sind so ber�cksichtigen, als wären sie zugleich die eigenen.")

Ohne auf die Probleme des intersubjektiven Nutzenvergleichs weiter einzugehen, die Kl�rung auf das Gebiet der Normrealisierung weitertragen, um n�her zur politischen Entscheidung, zur staatlichen Gesetzgebung vorzudringen. (Vielleicht l�sen sich dann auch andere Probleme, die mit dem Interessenkalk�l verbunden werden.) Die individuellen Interessen habe ich bisher durch nutzenm��ig bestimmte Alternativen wiedergegeben. Dabei wurde das Gesamtinteresse durch Addition der individuellen Nutzenwerte ermittelt.

Bei dieser x-, y-, z-Entscheidung blieb weit gehend ungekl�rt, welcher Art diese Alternativen eigentlich sind. Sind Alternativen Handlungen oder Zust�nde? Einschlie�lich der Konsequenzen oder nicht? Inwiefern sind sie alternativ im Sinne von "einander auschlie�end"? Inwiefern sind sie m�glich (denkbar, menschenm�glich, realistisch etc.)?


*XI-116*
Hierzu den Begriff der Alternative bei Arrow, G�fgen u.a. klären. Dazu konkrete Beispiele nehmen, um die Probleme wirklich in ihrer ganzen Komplexit�t zu erfassen. Unterscheiden m�sste man vielleicht 2 Hauptgruppen von Normen:
1. Normen für das Handeln des Kollektivs als Einheit (zum Beispiel Regierungsentscheidungen);
2. Normen für das Handeln der Individuen (allgemeine Gesetzgebung).
Die Letzteren sind wohl die wichtigeren.


*XI-117*
Es muss die Fragestellung genau gekl�rt werden, die dem normativen Problem zugrundeliegt: Nach welchen Normen (Kriterien) sollen die Individuen handeln? Welche Normen sollen (als staatliches Recht) gesetzt werden? Beide Ebenen fallen nicht zusammen. Gerade dies Auseinanderfallen und die Gr�nde dafür wären herauszuarbeiten. (Hier wären die Texte zum Verhältnis von Recht und Moral heranzuziehen).


*XI-118*
Bei der individualethischen Fragestellung: "Nach welchen Normen sollen die Individuen handeln?" stellt sich die Frage der Realisierung als Motivationsproblem: "Inwiefern können Normen Individuen moralisch überfordern?"


*XI-119*
Was ist mit Normen, die nicht befolgt werden? Man kann sie einmal unter der Annahme bewerten, dass sie von jedem befolgt werden. Aber wenn sie unter dieser Voraussetzung gut sind, so kann ihr Effekt doch schlecht sein, weil sich einige, viele oder die meisten nicht daran halten. Dann können zum Beispiel Koordinationsprobleme auftauchen. (für viele Normen wird allerdings gelten, dass sie g�ltig bleiben, obwohl sie manchmal, h�ufig oder gar meistens (?) verletzt werden.) Auf jeden Fall muss die Norm unter realistischen Bedingungen beurteilt werden, d.h. unter Ber�cksichtigung des tats�chlichen Ausma�es ihrer Nichtbefolgung.


*XI-120*
für die andere Fragestellung ("Welche Normen sollen staatliches Gesetz werden?") muss ber�cksichtigt werden, dass vielleicht die Adressaten normgem�� handeln, aber dass die Konsequenzen davon abh�ngen, wie andere Subjekte reagieren. /80/ Wenn man das Problem ausschaltet, indem man auch deren Handeln durch erg�nzende Normen reguliert, so stellt sich auch hier das Motivationsproblem: Wie gro� ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Normen befolgt werden?


*XI-121*
Normalerweise muss man davon ausgehen, dass die Motivation zur Normbefolgung nicht hinreichend gegeben ist, denn sonst wäre die Norm ja überfl�ssig. Die Frage ist, welchen Einfluss ihre blo�e Bekanntmachung hat, welche Motivation von einer (akzeptierten) Begr�ndung ausgeht? Das wäre die Frage nach der moralischen Motivation, der St�rke des Pflichtgef�hls.
Wo dies nicht hinreichend ist, muss Motivation zur Einhaltung der Normen anderweitig erzeugt werden. Das zentrale Mittel neben der moralischen Begr�ndung ist die positive oder negative Sanktionierung. Aber eine Sanktionierung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, um wirksam zu sein: Insbesondere m�ssen Normverst��e feststellbar sein (hier liegt ein analoges Problem zu manchen externen Effekten vor).


*XI-122*
Das entscheidende Problem ist, dass die Sanktionierung selber meist negative Nebenfolgen hat, die ebenfalls ber�cksichtigt werden m�ssen bei der Entscheidung, ob eine Norm gesetzt werden soll oder nicht. Die andern Nebenfolgen ergeben sich daraus, dass trotz Sanktionierung die Norm nicht befolgt wird (Frage: Spielt bei moralischen Normen, die ja nicht staatlich sanktioniert werden, die Nichtbefolgung ebenfalls eine Rolle?)


*XI-123*
Im Mehrheitssystem können b�swillige Pr�ferenzen einer Mehrheit zu unertr�glichen Bedingungen für die Minderheit f�hren. Solche missg�nstigen Pr�ferenzen existieren vor allem dort, wo Kampfsituationen bestehen, wo deshalb die Verbesserungen für nur eine Seite das Machtgleichgewicht zu deren Gunsten verschieben.


*XI-124*
Es gibt Normen, die keinen Zwangscharakter haben sondern die eine Institution definieren. Zum Beispiel der Eid. Dabei ist die rechte Hand zu heben und zu sprechen: "Ich schwäre es!" Andernfalls war es kein Eid. ähnliche Vorschriften gibt es für eine ordnungsgem��e Heirat (Vertrag, Sakrament, Beitritt, Austritt, Testament, Verlobung, K�ndigung, Scheidung et cetera). Diese Normen verpflichten nur den, der sich dieser Institutionen bedienen will.


*XI-125*
Zur Ber�cksichtigung der Handlungsfolgen siehe Smart/Williams.


*XI-126*
Es gibt Normen, die scheinbar unabh�ngig von individuellen Interessen sind, wie z. B.: Du sollst Versprechen halten! Du sollst nicht stehlen! Du sollst Dich an Mehrheitsbeschl�sse halten! usw. Du sollst nicht ehebrechen! Dies alles sind Normen, die Bestandteile einer Institution sind: Versprechen, Vertrag, Eigentum, Demokratie, Monogamie etc. Unter der Voraussetzung, dass diese Institutionen gelten, muss man auch diese Normen bejahen, weil sie zum Funktionieren der Institutionen erforderlich sind. Damit ist jedoch noch nicht die Frage beantwortet, ob man überhaupt oder ob man in einem speziellen Fall diese Institution anwenden soll.

Wie ist das mit anderen grundlegenden Normen: Du sollst nicht t�ten! Du sollst nicht l�gen! ? Hier ist der Bezug zu menschlichen Bed�rfnissen offensichtlich. Sie gelten auch nicht ausnahmslos: T�ten ist im Krieg oder bei Todesstrafe h�ufig erlaubt. Ebenso das L�gen in Notsituationen.


*XI-127*
Entscheidungen beinhalten nicht immer ein normatives Problem. Man kann auch zu entscheiden haben, ob ein Brett l�nger als 1 m ist. Allerdings gibt es auch dabei richtige und falsche Entscheidungen. Wo es kein Kriterium der Auswahl gibt, da ist wohl auch nicht sinnvoll, von Entscheidung zu sprechen. Oder ist es sinnvoll, immer dort von Entscheidung zu sprechen, wo es ein Entweder-Oder gibt, eine Auswahl zwischen Alternativen? Letzteres stimmt wohl: Entscheiden muss man sich bei einander ausschlie�enden M�glichkeiten, also bei Alternativen, von denen entweder die eine oder die andere gew�hlt werden kann.


*XI-128*
Zum Determinismus-Problem
Auch für einen Deterministen wird die Frage: Was soll ich tun? nicht überfl�ssig, denn die Auffassung von dem, was man tun soll, ist selber ein wesentlicher Faktor für das, was er dann tats�chlich tut.


*XI-129*
Wenn ich zu jemandem sage: "Das h�ttest Du nicht tun sollen!", dann muss ich nicht implizieren, dass er h�tte anders handeln können in dem Sinne, dass sein Handeln indeterminiert gewesen ist. Sondern ich �be damit einen Einfluss auf ihn aus, in Zukunft anders zu handeln. Wenn ich frage: Wie soll ich handeln?, so �be ich damit (mit dem Ergebnis) einen Einfluss auf mein eigenes Handeln aus. Ich muss dabei nicht voraussetzen, dass mein Handeln im Detail determiniert ist. Wenn ich verschiedene M�glichkeiten zu handeln erw�ge, sind dies insofern M�glichkeiten, als sie eintreten, wenn ich es will. Das hei�t: Diese Bedingung wird von mir noch offen gehalten. Damit verschiebt sich die Frage des Determinismus von der Frage der Determiniertheit des Handelns auf die Determiniertheit des Willens.
Ist die Frage: "Was will ich?" eine empirische Frage? Ist der Wille determiniert? Was macht man, wenn man sich fragt, was man will? Auf jeden Fall ist es kein Prozess, der insofern zwangsl�ufig abl�uft, als man diesem Prozess gegenübersteht, zu dem man au�erhalb steht, in den man nicht eingreifen kann. Ich vergleiche die verschiedenen M�glichkeiten mit meinen eigenen W�nschen und Zielen, ich w�ge die verschiedenen W�nsche gegeneinander ab etc.


*XI-130*
Eine Reflektion der eigenen W�nsche hat noch ein besonderes Ziel: Ich will meinen wirklichen Willen bestimmen, zum Beispiel in dem Sinne, dass ich richtig handeln will, dass ich meine Handlung sp�ter nicht zu bereuen habe. Aber es wäre mir im Prinzip natürlich auch m�glich, die Reflexionsprozesse abzubrechen und impulsiv zu entscheiden, egal ob ich das hinterher bereue oder nicht. Die Fragen "Wie soll ich handeln?" bzw. "Was ist mein wirklicher Wille?" implizieren eine bestimmte reflektierte, rationale Verarbeitung verschiedener W�nsche. Die Art der Verarbeitung � reflektiert (nach reiflicher überlegung) oder impulsiv (ohne lange überlegung) � ist auch entscheidend für das Ergebnis. Diese Verarbeitungsform h�ngt mit von mir selber, von meinen eigenen Entscheidung ab. D.h., das Ich als das Entscheidungszentrum, hat psychisch die M�glichkeit, W�nsche in ihrem Einfluss auf das Handeln zu fürdern oder zur�ckzudr�ngen, es kann über Motive und deren Befriedigung in gewissem Ausma� disponieren. Dies Verhältnis der psychischen Distanz "Ich" zu den eigenen Motiven, zu den Verarbeitungsformen, zum eigenen Handeln, der Dispositionsbereich des Ich macht den Gegenstand der normativ relevanten Willensfreiheit (Zurechnungsf�higkeit, Verantwortlichkeit etc.) aus.
Davon unabh�ngig ist das metaphysische Problem der Willensfreiheit, das darin besteht, dass man auch die Disposition des Ich als verursacht ansehen muss und insofern als nicht "frei". Wenn ich sage: "Ich habe verschiedene M�glichkeiten zu handeln" oder "Ich habe die Freiheit zu verschiedenen Handlungen"oder "Ich kann mich zwischen verschiedenen M�glickeiten entscheiden", so sage ich damit nur, dass die Handlung von mir abh�ngt. Dass das, was ich bin, wiederum von andern Bedingungen abh�ngt, tut dem keinen Abbruch. Das metaphysische Problem der Willensfreiheit konstatiert nur, dass ich nicht die Freiheit habe, ein anderer zu sein als der, der ich bin (Was nicht die M�glichkeit ausschlie�t, dass ich mich �ndere � unter ver�nderten Bedingungen.


*XI-131*
Die Begriffe" M�glichkeit" und "Macht" haben gemeinsame sprachliche Wurzeln:" etwas verm�gen"," das Verm�gen"," machen".
Im lateinischen possibilis, posse, potentia, Potenz, power, potentiell, F�higkeit, facere, facultas usw.. Es gibt auch entsprechende sprachliche Wendungen: "Es steht in meiner Macht" ist gleich "Es ist mir m�glich." englisch "might" und "I might come."


*XI-132*
Sprachliche Wendungen zum Menschenm�glichen:
"Ich versuche mein m�glichstes."
"An mir soll es nicht liegen".
" Ich tue mein Bestes".
"Ich habe es nach besten Kr�ften versucht, aber ich konnte nicht."
"Du k�nntest, wenn Du nur wolltest."
"Meine Beine versagten den Gehorsam (ihren Dienst)."
"Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach".
"Du musst nur wollen, dann schaffst Du es auch".
"Ich konnte es beim besten Willen nicht schaffen".
"Er gab sich die gr��te M�he, es zu schaffen".
" Es war mein Fehler".


*XI-133*
Wie kann man F�higkeiten bestimmen? Zum Beispiel die F�higkeit, 2 m hoch zu springen? Die Tatsache, dass jemand es nicht tut, ist wohl für sich genommen kein Argument gegen die Behauptung, dass er es kann. wäre es ein Beweis dafür, wenn er es einmal tut? Bezogen auf den Zeitpunkt, wohl ja. Wenn jemand eine Handlung tut, so impliziert das, dass er die F�higkeit dazu hatte. Andererseits gibt es auch "Zufallstreffer". Wenn jemand die F�higkeit hat, 2 m zu überspringen, so muss er dies tun können, wenn es von ihm verlangt wird oder besser: Er muss es tun können, sofern er es will. Wenn jemand 2 m überspringen will und sich alle M�he gibt, und es doch nicht schafft, so kann man nicht sagen: "Er hat die F�higkeit 2 m zu überspringen." Man k�nnte dies jedoch qualifizieren und sagen "unter normalen Umst�nden", "wenn er ausgeruht ist", "wenn er in guter Kondition ist", .� Dann kann er 2 m überspringen.


*XI-134*
"Es kann sein" ist ein nicht qualifizierter Wahrscheinlichkeitsbegriff (Ungewissheit), weder ist das Ereignis gewiss noch ausgeschlossen. über den Grad der Wahrscheinlichkeit wird dabei nichts gesagt.


*XI-135*
Unterscheiden: M�glichkeiten, die Subjekten zugeschrieben werden (oder Dingen: "Die Br�cke kann 10 t tragen") von M�glichkeiten, die Ereignissen zugeschrieben werden ("Die Br�cke kann einst�rzen".) Das Erstere sind Aussagen über Eigenschaften (Dispositionen), das Letztere sind Aussagen über die Ungewissheit von Ereignissen.
Aber sind die Unterschiede wirklich so klar? Wenn jemand die F�higkeit hat, ein Ereignis herbeizuf�hren, (wenn er ein Ereignis herbeif�hren kann), dann kann das Ereignis auch passieren (dann kann ich nicht ausschlie�en, dass es passiert). Das Ereignis ist gewisserma�en st�rker als ich. Es kann sein, d.h. ich kann es nicht verhindern: "Es" hat die F�higkeit zu sein.


*XI-136*
Zu Dispositionsbegriffen: Quine referiert Carnap (ontologische Relativit�t, S. 178) "Von einem Gegenstand zu sagen, er sei wasserl�slich, hei�t nicht einfach, dass er sich immer aufl�st, wenn er in Wasser getaucht wird, weil dies f�lschlicherweise auf jeden, wenn auch unl�sbaren Gegenstand zutr�fe, wenn es zuf�lligerweise dessen Schicksal ist, niemals in Wasser getaucht zu werden. Es hei�t vielmehr, dass er sich aufl�sen w�rde, wenn er in Wasser getaucht w�rde. ... Letzteres ist ein Bedingungssatz im Konjunktiv. Wer die F�higkeit hat, den Gegenstand in Wasser zu legen, kann ihn aufl�sen. Die eine F�higkeit impliziert die andere F�higkeit.

über "Wille � Motiv" s. Savigny: Normale Sprache, 109 ff.
Ryle: Mind. Zu Dispositionsbegriffen S. 103 ff.
zu" Wille", Geist, S. 78 ff.
zu Dispositionen S. 153 ff
zu können S.26 ff. und S. 167 ff.
Zu "could have" Nowell-Smith


*XI-137*
Unterscheiden zwischen: "Ich kann die Alternative x oder die Alternative y w�hlen" und "Es kann sein, dass ich die Alternative x w�hle oder dass ich die Alternative y w�hle." Das Letztere ist "m�glich" im Sinne von "ist nicht auszuschlie�en". Das Erstere ist "m�glich" im Sinne von "ist mir m�glich" = "Ich habe die Mittel und F�higkeiten".


*XI-138*
Muss man eine Ding-Sprache von einer Subjekt- (Personen) Sprache unterscheiden? "Ich", "meine Handlung"," mein Wille"?


*XI-139*
"freier Wille" oder "der Wille ist frei" kann hei�en:
- "freiwillig", "meinem Willen entsprechend", "ohne Zwang" (so Moore und viele andere)
- "nicht meinen Impulsen, Trieben ausgeliefert, "mit einem von unmittelbaren Antrieben relativ autonomen (moralischen) Willen ausgestattet" (so Campbell in Mind, (1951) S. 461 � 463. Zitiert in Nowell-Smith, S. 218?)
- "nicht durch (�u�ere) Bedingungen kausal bestimmt"," nicht kausalgesetzlich determiniert".


*XI-140*
Jemanden für eine schlechte Handlung "verantwortlich machen" beinhaltet nicht nur, dass man die Handlung negativ bewertet, sondern dass ich sie ihm auch vorwerfe. Er bleibt mein Adressat. Wo jemand nicht verantwortlich ist für seine Handlungen, bleibt die negative Bewertung der Handlung und hinzu kommt die Erkl�rung der "Unzurechnungsf�higkeit". Um dies zu verhindern, gibt es den "Willen zur Strafe".


*XI-141*
"Verantwortlichkeit" bezieht sich nicht nur auf eigene Handlungen, sondern auf beliebige Ereignisse. Wer ist dafür verantwortlich, dass die Eisenbahnschranke beim Herannahen eines Zuges geschlossen wird? Dies sind meist die Probleme. Nur in Ausnahmef�llen ist jemand für seine eigene Handlung nicht verantwortlich.


*XI-142*
Entgegnung zu Austin: "Ifs and cans" von Nowell-Smith in Theoria (1960).


*XI-143*
Was "sein soll" (= "geboten ist") muss auch "sein können" (= "m�glich sein").Eine Norm "x soll sein" kann man als adressierten Imperativ umformulieren: "Realisiere x!" Hier wird deutlich, dass zuvor die Frage gekl�rt sein muss: "Ist x für A realisierbar?" Wenn nein, dann wird A durch die Norm "überfordert", es wird von ihm "Unm�gliches" verlangt. Dies ist die eindeutige Formulierung mit dem Verb "realisieren".


*XI-144*
Bei der Bewertungen von Ereignissen spielt die "M�glichkeit" keine Rolle, nur bei der Bewertung von Handlungen bzw. bei Normen. Ich kann auch das Unvermeidliche bewerten, aber ich kann es nicht sinnvoll verbieten.


*XI-145*
Jemanden verantwortlich machen und für die zu verantwortende Handlung bestrafen ist nicht nur Konditionierung, es ist auch moralischer Diskurs: Es geht um die Einsicht des Betreffenden in das Sch�dliche seines Tuns.


*XI-146*
Man bestraft nicht nach tats�chlichen Konsequenzen, sondern nach m�glichen bzw. wahrscheinlichen Konsequenzen: man bestraft Alkohol am Steuer, auch wenn kein Schaden angerichtet wurden. Aber es h�tte Schaden angerichtet werden können


*XI-*147
Man verbietet Handlungen generell, weil unter Umst�nden der Nachweis der sch�dlichen Konsequenzen viel zu schwierig und aufw�ndig wäre. Jemand mag mit seinem Auto auf einer Landstra�e links gefahren sein und dabei darauf geachtet haben, dass er niemandem am überholen hindert. Trotzdem wird er wegen Verletzung des Rechtsfahrgebots bestraft.

*XI-148*
Entschuldigungen, die nicht oder nur sehr schwer nachpr�fbar sind ("Das kann jeder sagen") sind nicht justiziabel.


*XI-149*
Es ist verboten, andere in Versuchung zu f�hren � zum Beispiel sein Auto nicht abzuschlie�en.


*XI-151*
Den Grad von Moralit�t (St�rke der moralischen Motivation) in einer Gesellschaft bzw. in einen Menschen darf man nicht nur generell bestimmen: es kann von Bereich zu Bereich verschieden sein.


*XI-152*
Warum werden nur willentliche Fehlhandlungen dem Handelnden vorgeworfen? Weil sich Vorw�rfe auf seinen Willen beziehen: "Streng dich an! Bem�he dich!" Nimm Dich zusammen!" "Tut das nie wieder!" etc. W�hrend man bei unwillk�rlichen Fehlhandlungen, zum Beispiel bei Sucht, keine Vorw�rfe macht sondern eine Therapie beginnt.


*XI-153*
Sprache der M�glichkeit: "es mag sein" �" es ist m�glich"
" er vermag es" �" er hat das Verm�gen"
"es ist ihm m�glich � "er hat die Macht dazu".


*XI-154*
Der Satz "x ist zu realisieren" ist doppeldeutig:
1." x soll realisiert werden" 2."x kann realisiert werden".
Sich nicht in die Besonderheiten und und Undeutlichkeiten der Alltagssprache verlieren. Es geht allein um eine Pr�zisierung derjenigen Begriffe, die in der normativen Methodologie erforderlich sind.


*XI-155*
Zu: "F�higkeit". RYLE, Geist, S. 175: "Tendenzen" m�ssen von "F�higkeiten" unterschieden werden. "w�rde, wenn ..." ist etwas anderes als "k�nnte ..."  ...  und "tut regelm��ig, wenn ..." ist etwas anderes als "kann ...."


*XI-156*
Wenn man sagt: "Er kann Klavierspielen", dann beziehen wir "können" auf Leistungsverben (RYLE). Es hat keinen Sinn, dieses "können" anzuwenden auf Versagensverben wie: "Er kann daneben schie�en". Oder? Es hat jedoch Sinn zu sagen: "Es steht in seiner Macht, daneben zu schie�en".


*XI-157*
Hier interessiert "m�glich" und "können" nur in der Bedeutung, die es sinnvoll macht, dass man eine entsprechende Norm formuliert als realisierbar oder genauer: als "durch Menschen gezielt realisierbar". Man kann "(bisher) Unm�gliches m�glich machen". Etwas kann bis zu einem gewissen Zeitpunkt unm�glich sein, und dann (durch eine Erfindung) m�glich werden.


*XI-158*
Man unterscheidet zwischen F�higkeits � und Willensvoraussetzungen des Handelns. "können" bezieht sich nur auf das Erstere nicht auf willensm��ige Voraussetzungen. Deshalb wäre es paradox zu sagen: "Er konnte nicht kommen (es war ihm nicht m�glich zu kommen), denn er wollte nicht." Allerdings wäre es sinnvoll zu sagen: "Es konnte nicht sein, dass er kommt (es war nicht m�glich, dass er kommt), weil er nicht wollte." Dies im Sinne von "Es war nicht zu erwarten, dass er kommt, weil er nicht wollte."


*XI-159*
Jemand kann die "F�higkeit" zu einer Handlung haben, kann den "Willen" dazu haben und trotzdem "kann" er die Handlung nicht ausf�hren. Der Alkohols�chtige hat die F�higkeit, nicht die Flasche zu kaufen. Er will die Flasche auch nicht kaufen und trotzdem kauft er sie. Der Drang nach Alkohol ist in ihm überm�chtig. Hier unterscheidet man (schwachen) Willen und (überm�chtigen) Drang.


*XI-160*
Manchmal werden Kenntnisse von F�higkeiten unterschieden: "Ich habe die F�higkeit, meinen Freund anzurufen, aber ich wei� seine Telefonnummer nicht". Also kann ich ihn nicht anrufen.


*XI-161*
Ich kann einen bestimmten Zustand nicht herstellen (eine Handlung nicht ausf�hren), wenn notwendige Bedingungen nicht erf�llt sind bzw. ihrerseits nicht hergestellt werden können.


*XI-162*
"M�glichkeit" bezieht sich nicht nur auf die Realisierung sondern auch auf die Vermeidung von Zust�nden. Aber "einen Zustand vermeiden" ist gleichbedeutend mit "die Nicht-Existenz dieses Zustandes realisieren".


*XI-163*
Etwas "wollen" ist etwas anderes als etwas "positiv bewerten" oder etwas "w�nschen". Den Begriff "wollen" reservieren für Entscheidungen mit entsprechenden Handlungen.


*XI-164*
Unrealistisches "Wollen" und "Wollen". Magische Beschw�rungen der Dinge: Beim Roulette: "Die '17' soll kommen". Aber dies ist mehr ein "Hoffen" oder "W�nschen" als ein "Wollen", eher ein "Sehnen nach" als ein "Streben nach", denn es steht in niemandes Macht zu bewirken, dass die '17' kommt. (Unklare Willensterminologie).


*XI-165*
"Recht" ist gebunden an das für den Staat, für die Regierung m�gliche.
"Moral" ist gebunden an den Bereich des "Menschenm�glichen"


*XI-166*
Das Recht muss mit Willensschw�che, B�swilligkeit, MachtVerhältnissen etc.rechnen. Und die Moral?


*XI-167*
Anfangen mit den Fragen: "Was soll sein? Was wollen wir? Was können wir?"
Daran die Analyse von M�glichkeit und Alternative, von Konsequenzen generell anschlie�en.


*XI-168*
Die notwendigen Bedingungen, um einen Zustand zu realisieren (um eine entsprechende Norm zu erf�llen), wie das Fehlen �u�erer Hindernisse, die Verf�gbarkeit sachlicher Mittel, der Besitz von F�higkeiten d�rfen nicht nur isoliert betrachtet werden, denn es kommt auch auf die Kombination an. So können M�ngel an Mitteln durch gr��ere Geschicklichkeit wettgemacht werden, �u�ere Hindernisse können durch entsprechendes Werkzeug beseitigt werden etc.


*XI-169*
Ein Problem ist, dass der Bereich des M�glichen � insbesondere des kollektiv M�glichen � riesig ist. Es gibt fast nichts, was man nicht �ndern k�nnte. Deshalb geht es nicht um eine Auflistung und Bewertung aller Alternativen, sondern nur um die vorgeschlagenen Alternativen. Bei der Formulierung und Auswahl der Alternativen kann man sich von Problemen leiten lassen, die einen Handlungsbedarf begr�nden.


*XI-170*
Man muss ber�cksichtigen, dass es nicht darum gehen kann, ein und für alle mal den ferneren Lauf der Dinge zu entscheiden. Aufgrund mangelnder Information, Voraussicht, Ungewissheit, Risiko et cetera. werden deshalb Entscheidungen getrennt für verschiedene Teilbereiche getroffen (Fragmentierung), werden Entscheidungen immer wieder neu getroffen (serielle Entscheidungen). Wie beim Steuern eines Schiffes greifen wir immer wieder korrigierend in den Kurs ein. Es ist unm�glich und sinnlos, mit einer einmaligen Berechnung aller Faktoren bestimmen zu wollen, wie man handeln und steuern wird, um das Ziel zu erreichen. Dies wird von der "incremental decision-making theory" richtig erkannt. Allerdings kann es auch Entscheidungen mit unkorrigierbaren, endg�ltigen Ergebnissen geben.


*XI-171*
Der Bereich des M�glichen wird auch durch existierende Normen eingeengt. Bei Geltung rechtsstaatlichen Normen ist es zum Beispiel kaum m�glich, einen Unschuldigen zu verurteilen. Andererseits beruhen Normen und ihre Existenz auf menschlichem Willen, d.h. im Prinzip wäre es m�glich einen Unschuldigen zu verurteilen.
Aber dies Beispiel ist vielleicht schlecht, weil es sich hier um eine Institutionen zerst�rende Norm handelt. Die Norm: "Unschuldige d�rfen bestraft werden" untergr�bt den sanktionierenden Rechtsstaat, denn normgerechtes Verhalten wird jetzt bestraft. Folglich muss man diese Entscheidung revidieren. Auf keinen Fall kann man die Institution bejahen und zugleich im Einzelfall den Bruch der institutionellen Normen bejahen. (Es sei denn, in der Verfassung sind entsprechende Klauseln formuliert.)


*XI-172*
Man kann Institutionen in ihrem Anwendungsbereich einschr�nken: Vertr�ge, Vereinigungen, Eheschlie�ungen, Mehrheitsabstimmungen in bestimmten F�llen verbieten bzw. für nichtig erklären. So kann man die Institution retten und doch dem Rigorismus ausnahmsloser Befolgung entgehen.


*XI-173*
Die Frage: "wäre es w�nschenswert, wenn jeder so handeln w�rde?" ist für sich genommen kein sinnvolles Kriterium. Denn dann wäre es z.B. unmoralisch, um 11:00 Uhr zur Post zu gehen, weil es zu hoffnungslosen Staus bei der Abfertigung an den Postschaltern kommt.


*XI-174*
Brandts Einwand gegen Akt-Utilitarismus (Quelle: CASTANEDA/NAKHNIKIAN: Credible Utilitarianism, 109 f.): "It implies that if you have employed a boy to mow your lawn and he has finished and asks for his pay, you should pay him what you promised only if you cannot find a better use for your money." Das Problem entsteht hier durch die Tabula-rasa-Perspektive, die fragt: "Wie soll ich handeln?" allein aus der Perspektive eines bestimmten Zeitpunkt, dem des Bezahlens.


*XI-175*
Man k�nnte stattdessen auch fragen: "Ist es richtig, den Jungen gegen das Versprechen einer Bezahlung den Rasen m�hen zu lassen und ihm dann nichts zu geben?" Dies wird nicht mehr gefragt: Was in der Vergangenheit falsch gehandelt wurde, taucht jetzt überhaupt nicht mehr auf, da es nur um die Zukunft (die besten Konsequenzen) geht. Stattdessen w�rde man sagen: "Das h�ttest Du vorher wissen m�ssen, dass es eventuell für das Geld eine bessere Verwendung gibt und Du den Jungen deshalb nicht bezahlen wirst!"


*XI-176*
Interessant sind die Argumente bei Brandt, warum es moralisch geboten sein kann, die bestehenden Regeln einer Gesellschaft zu befolgen, obwohl man sie nicht für die besten h�lt. Diese Gr�nde weiter ausarbeiten Koordination, Rechtssicherheit, Friede et cetera.


*XI-177*
Man soll Versprechen halten, unabh�ngig von jeder Interessenabw�gung. Das erscheint selbstverst�ndlich. Schon weil 'Versprechen einhalten' mit der Institution "Versprechen" definiert ist. Wenn man sich dieser Institutionen bedienen will, muss man sich diesen Institutionen auch f�gen.


*XI-178*
Obwohl Tiere sicherlich nicht schuldf�hig sind, 'bestraft' man sie. Man bestraft sie im Sinne einer Dressur, etwa der Erzeugung von negativen Assoziationen, Angst und Vermeidungsverhalten im Bezug auf ein bestimmtes Verhalten. ähnliches gilt für kleine Kinder. Es gilt hier also nicht das Prinzip: "Wo keine Schuld ist, da ist auch keine Strafe." � Offensichtlich gibt es verschiedene Ebenen von Schuld vom blo�en Verursachen eines Schadens ("Dass die Tapete zerkratzt ist, daran ist der Hund schuld") bis hin zum bewussten Versto� gegen Regeln, deren Bedeutung und Sinn bekannt sind (zum Beispiel ein geplanter Raubüberfall).


*XI-179*
Die Willensterminologie ist sehr unklar. Man gebraucht den Ausdruck "wollen" auch bei der Beschreibung widersprüchlicher Bestrebungen: "Er will gewaschen werden, aber will nicht nass dabei werden".Dies ist "wollen" im Sinne von positiver Bewertung und nicht von notwendiger Entscheidung zwischen Alternativen.


*XI-180*
"Er h�tte anders handeln können, ...
- wenn er nur gewollt h�tte ...
- wenn er es nur versucht h�tte ...
-wenn er sich nur gen�gend M�he gegeben h�tte ...


*XI-181*
Das Verhältnis zwischen "wollen", "versuchen, "sich bem�hen" klären. Was hei�t es, "etwas zu wollen?" Wenn jemand sagt: "Ich will abnehmen", aber er frisst wie ein Scheunendrescher, kann man dann sagen, dass er wirklich abnehmen will? Oder muss man von einem "angeblichen Willen" sprechen, der nicht real vorhanden ist? "Das sagst Du nur so, Du willst in Wirklichkeit gar nicht abnehmen."


*XI-182*
"Wollen" ist ein seltsames Ph�nomen: Ist es empirisch, so wie "Denken"? Wichtig ist die Verbindung zwischen "Wollen" und "(entsprechendem) Handeln". Wenn hier die Verbindung locker ist, spricht man von "Willensschw�che": "Der Wille ist zu schwach, das Handeln entsprechend zu lenken. Es k�nnte jemand sagen: "Dann will er es also nicht." Aber das geht daran vorbei, dass mit "Wille" nicht jede Motivation gemeint ist, sondern nur ein bestimmter Motivationsbereich, eine innerpsychische Instanz unter anderen. Ein dranghafter Trieb ist nicht "Wille" in diesem Sinne. Ohne eine differenzierte Pers�nlichkeitstheorie kommt man hier nicht weiter:


*XI-183*
"Ich konnte mich nicht überwinden ...
"Meine Angst war st�rker als ich ...
"Er k�mpfte mit seinem Ekel ... "


*XI-184*
Vor allem muss zwischen willk�rlichen und unwillk�rlichen Verhaltensweisen unterschieden werden.


*XI-185*
Wenn jemand durch sein Fehlverhalten sich selber einen gro�en Schaden zugef�gt hat, wenn er etwa bei der missgl�ckten Ausf�hrung eines Bombenanschlags einen Arm verloren hat, so sagt man: "Er ist bestraft genug" und mildert die gerichtliche Strafe.


*XI-186*
Rechtsprechung und Moral: Soll die Gerichtsverhandlung nicht auch die Einsicht des T�ters in die Berechtigung der Norm und die Verwerflichkeit eines Normversto�es wecken? Inwiefern handelt es sich um einen Dialog mit dem Ziel moralischer Einsicht? Allerdings k�nnten dabei die Normen infrage gestellt werden, und das wäre nicht Aufgabe des Richters � (oder? Er muss ja auch Normen anwenden, die er selber für falsch h�lt.) Dann bliebe nur, die Einsicht für die allgemeine Gesetzestreue zu wecken. Oder ist "Strafe" durch die Schuldf�higkeit definiert?


*XI-187*
"Ursache des Unfalls war menschliches (technisches) Versagen." "Versagen" hei�t hier "nicht richtig handeln (funktionieren)" also: gemessen an einer Norm, gemessen an einem Standard des Verhaltens, dem des richtigen Funktionierens.


*XI-188*
Man wendet interpersonale Nutzenvergleiche verschiedentlich an: zum Beispiel bei der Bestimmung der H�he einer Strafe.


*XI-189*
Zum Problem "Er h�tte anders handeln können". Kurt Baier in Analysis XXIII. für Bayer impliziert der Begriff 'agent' die M�glichkeit, anders zu handeln als gehandelt wurde. Organisationen � insbesondere wirtschaftliche und milit�rische � bestehen aus einem komplizierten Geflecht verschiedener Funktionen, die ineinandergreifen und von verschiedenen Individuen arbeitsteilig ausgef�hrt werden. Hier ist es besonders gef�hrlich, Individuen in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten zu überfordern, denn das Versagen einer Teilfunktion kann das Funktionieren der ganzen Organisation gef�hrden. Normen m�ssen für durchschnittliche Menschen (manchmal sogar narrensicher) erf�llbar sein.


*XI-190*
Die Bedingungen für hohe moralische Motivation analysieren, historische Beispiele untersuchen. Horvath meint � am Beispiel Jugoslawien � dass die Aufopferung für die Gemeinschaft im revolution�ren Elan sich in Routine verliert. Das wären dann Ausnahmesituationen, die nicht in Daueranforderungen verwandelt werden können. Beispiele: japanischer Harakiri Flieger, der .Unteroffizier der sich über die Handgranate wirft; die Krankenschwester die Leprakranke in Afrika pflegt.


*XI-191*
Bei der individuellen Moral stellt sich immer das Problem, ob und wie das Handeln der andern als gegeben genommen wird, zum Beispiel als der entsprechende Norm gem��. Wenn die Anderen nicht so handeln, ergeben sich Probleme, zum Beispiel bei 2 Leuten, die gemeinsam ein Boot rudern. (J.Harrison in Brody ed.)


*XI-192*
Die verschiedenen Typen von Handlungen bzw. auf diese bezogenen G�ter analysieren: kollektive G�ter, Schwellenwerte, Unteilbarkeit, unteilbare G�ter, Interdependenzen zwischen Handlungen verschiedenster Art.


*XI-193*
Mich vorerst auf soziale Ethik beschr�nken: "Welche Normen sollen gelten?" und nicht die Fragen individueller Ethik aufnehmen:"Nach welchen Normen soll ich handeln?" Die individuelle Pflicht und Schuld wirft besondere Probleme auf.


*XI-194*
Die Gr�nde klassifizieren, die den Bereich des Menschenm�glichen bei der kollektiven Entscheidung einengen wie: Unwilligkeit der M�chtigen und Unf�higkeit bzw. Nachl�ssigkeit der Willigen.


*XI-195*
Manche Normen werden in ihrem Effekt bereits hinf�llig, wenn nur eines der Individuen sie nicht befolgt (zum Beispiel Geheimhaltung strategischer Pl�ne im Krieg). Andere Normen kann man aufrechterhalten, obwohl sie h�ufig übertreten werden (zum Beispiel Abtreibungsverbot). Die Arten aufzeigen, wie man diesen Problemen begegnen kann: "flankierende Ma�nahmen", Sanktionssysteme, Erziehungsziele etc.


*XI-196*
Das Faktum der Selbsterziehung macht deutlich, dass es innerhalb der Pers�nlichkeit relativ unabh�ngige Kr�fte gibt, die auch gegeneinander arbeiten. Das bewusste, reflektierende, wollende Ich ist dagegen Repr�sentant der gesamte Pers�nlichkeit, oder sollte es wenigsten sein.


*XI-197*
Der Utilitarismus sieht nur auf die Zukunft, die Vergangenheit kann noch nicht mehr ge�ndert und damit verbessert werden. Somit bleiben vergangene Versprechen unber�cksichtigt.


*XI-198*
Der Streit zwischen Handlungs- und Regel Utilitarismus bezieht sich darauf, ob als Bezugspunkte die Konsequenzen einzelner Handlungen oder die Konsequenzen von (befolgten bzw. akzeptierten) Regeln bewertet werden sollen. Wo liegen die Unterschiede und wo die übereinstimmungen?


*XI-199*
Zum einen: die Bewertung der Konsequenzen von Regeln wären handlungsutilitaristisch für den Gesetzgeber vorgeschrieben. Kann es hier Differenzen geben? Kann es nutzenmaximal sein, eine Regel zu verletzen, die selber nutzenmaximal ist? Auf jeden Fall dann, wenn es sich nur um eine Verallgemeinerung von unterschiedlichen F�llen handelt, wenn also die Regel noch weiter differenziert werden k�nnte, dies aber aus Gr�nden der Praktikabilit�t unterblieben ist.


*XI-200*
Die Nutzenkalkulation f�hrt nicht immer zu einem faktischen Konsens. Der Willenskonflikt ist dann nur in einen Konflikt unterschiedlicher Kalkulationsergebnisse verwandelt und die kollektiv verbindliche Entscheidung steht aus. Dies mag ein Grund sein, konsensf�hige Kriterien wie zum Beispiel Vorschriften des richtigen Handels aufzustellen.


*XI-201*
Gibt es hier ein Problem der Aggregation, dass die Anwendung des Nutzenkriteriums auf die Untermengen (Handlungen) andere Resultate erbringt als ihre Anwendung auf die Mengen (Regeln). Aber es handelt sich natürlich nicht um Mengen und Untermengen. Trotzdem mag es solche Probleme geben.


*XI-202*
Man kann das Bewertungsproblemen v�llig vom Realisierungsproblem l�sen, indem man hypothetische (angenommene) Zust�nde miteinander vergleicht. Ich kann fragen: W�rst Du lieber Bundeskanzler oder lieber Generaldirektor eines privaten Unternehmens (ohne mich um die Realisierbarkeit beider zu k�mmern). Aber solche Bewertungen sind nicht handlungsanleitend.


*XI-203*
Zu Schwelleneffekten siehe Lyons zum Beispiel, Wenn zwei Autos gleichzeitig die Br�cke befahren, bricht sie zusammen. Das erste Auto ist unsch�dlich, das zweite Auto wirkt katastrophal: "Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe", sagt das Sprichwort. Beide befahren die Br�cke, aber der eine f�hrt über die Br�cke, als schon ein Auto darauf ist. Nur der zweite überschreitet die Belastungsgrenze. (Problematisch wird es, wo nicht ein entscheidbar ist, wie viele fahren werden, zum Beispiel bei fehlender Kommunikation oder Sicht.)


*XI-204*
Lyons Beispiel, S. 128 ff.: Sechs Leute, A, B, C, D, E und F, von denen nur f�nf n�tig sind, um das Auto anzuschieben. Da das Anschieben l�stig ist, gilt, dass es besser ist (Nutzenmaximum), wenn nur f�nf schieben, d.h. wenn einer nicht schiebt. Wenn die Situation aller Beteiligten gleich ist, ergeben sich sechs Alternativen des Anschiebens, die jeweils nutzenm��ig gleich und nutzenmaximal sind: jeweils ein anderer der sechs schiebt nicht mit an.
Nun k�nnte einer der sechs, z. B. A sagen: "Ich schiebe nicht mit an, denn es gibt keine bessere Alternative." Wegen Nutzengleichheit kann allein der Nutzen zwischen den Alternativen nicht entscheiden. Dasselbe k�nnte aber auch jeder andere sagen. Bedeutet dies, dass ein zus�tzliches nicht-utilitaristisches Kriterium wie zum Beispiel eine Zufallsauswahl notwendig ist?


*XI-205*
Kann das Solidarit�tsprinzip hier helfen? Kann man A vorwerfen, dass er die Bed�rfnisse anderer nicht so ber�cksichtigt, als wäre es zugleich seine eigenen, denn A zieht trotz Nutzengleichheit seine eigenen Bed�rfnisse vor.


*XI-206*
Aber k�nnte man das nicht gegen jede L�sung einwenden, bei der einer nicht mitschiebt? Dessen Bed�rfnisse werden ja anders ber�cksichtigt als die der anderen. Ergibt sich dann aus dem Solidarit�tsprinzip das Fairnessprinzip der Ungleichbehandlung nach Zufallsauswahl?
Wie ist es im umgekehrten Fall, wo nur einer der sechs zum Anschieben n�tig ist? Auch hier wäre die willk�rliche Bestimmung irgendeines Beteiligten problematisch ähnlich wie oben.


*XI-207*
Aber wie ist es, wenn einer sich freiwillig meldet, die Anstrengungen auf sich zu nehmen? Meist wird diese L�sung akzeptiert. Die Bed�rfnisse der andern st�rker zu ber�cksichtigen als die eigenen ist scheinbar kein Versto� gegen das Solidarit�tsgebot � oder doch?
Ist das Lob, das demjenigen gespendet wird, der freiwillig das notwendige Opfer auf sich nimmt, nur ein überbleibsel der christlichen Moral der "Selbstlosigkeit"? Man k�nnte zur Rechtfertigung sagen, dass Abweichungen vom Solidarit�tgebot im eigenen Interesse eine starke Tendenz jedes Individuums ist, die bek�mpft werden muss. Deshalb sind "übertreibungen" der Solidarit�t bzw. deren Lob p�dagogisch gerechtfertigt zu sein scheinen. (Man k�nnte auch sagen, dass die freiwillige Meldung den Entscheidungsprozess vereinfacht und deshalb akzeptiert wird. Aber dies w�rde auch für die freiwillige Meldung zum Nicht-Schie�en zutreffen, und dort wird das Verfahren meist nicht akzeptiert (Allerdings findet man bei Kindern manchmal die Regel "Wer es zuerst sagt, bekommt es.") Das Verfahren der freiwilligen Meldung kann auch dann nicht funktionieren, wenn sich viele Freiwillige melden aber nur einer gebraucht wird.

(Ein Gesichtspunkt ist noch von Bedeutung bei der Bewertung von Alternativen bzw. Entscheidungsverfahren. Beim freiwilligen "Dr�ckeberger" wendet man sich nicht gegen die Alternative, sondern gegen das Verfahren. Dasselbe Ergebnis im Losverfahren h�tte man akzeptiert.)


*XI-208*
Ein zu ber�cksichtigender Aspekt der Entscheidung ist, ob dadurch Streit, Hass, Missgunst etc. unter den Beteiligten entsteht. Beim freiwilligen Dr�ckeberger ist dies zu erwarten, beim freiwilligen Opfer nicht, denn jeder ist froh, dass er nicht zu schie�en braucht, /132/ Denn als relevante Folge normativer Entscheidungen ist auch zu ber�cksichtigen, ob damit der Streit beigelegt ist oder ob weiterhin oder gar verst�rkt Unzufriedenheit, Hass, Streit, Missgunst et cetera herrschen. Dadurch kommen die normativen Vorstellungen der Beteiligten ins Spiel und m�ssen ber�cksichtigt werden. Die Durchsetzungung einer "an sich" richtigen Norm f�hrt zu Unzufriedenheit mit der Entscheidung und kann weiteren Schaden bedeuten. Insofern kann die Entscheidung von den herrschenden Normen zu sein. (Brandt in  "Credible Utilitarianism")


*XI-209*
v. WRIGHT ("Norm and Action") unterscheidet zwischen "tun-können" in Bezug auf einzelne Handlungen (act-individuals) und in Bezug auf Handlungskategorien (act-categories). Nur das letztere sind F�higkeiten (abilities).


*XI-210*
v. Wright kritisiert Hare, wenn dieser Normen als "prescriptions" auffasst und Werturteile ebenfalls von ihm als pr�skriptiv interpretiert werden. (Verweis auf die Kritik von Segerstedt "Imperative Propositions and value Judgements" in Theoria Bd. 11 (1945)


*XI-211*
Warum halte ich an der utilitaristischen Position trotz Kritik fest? Wohl wegen ihres antiautorit�ren Grundcharakters: Die einzige Quelle der Moral und der Normen bleibt der menschliche Wille. (Aber vielleicht k�nnte man die deontologische Theorie zum Beispiel der des Versprechens ebenso rekonstruieren?)


*XI-212*
Die politische Frage: "Welche Normen sollen existieren?" im Sinne von "sanktioniert werden" etc. ist nicht fundamental für das G�ltigkeitsproblem sondern bereits abgeleitet. Meine Dissertation ist hier zu korrigieren. Das Einf�hren von Normen durch bestimmte Instanzen mit all den Realisierungsproblemen et cetera setzt die Einbeziehung vieler kontingenter (empirischer) Faktoren voraus, z. B. Kosten der Bestrafung. Besonders dann, wenn man es auf eine bestimmte Gesellschaft bezieht und auf bestimmte Instanzen im Sinne von: "Soll diese Regierung hier und jetzt das Gesetz X erlassen?"


*XI-213*
Hier sind bereits verschiedenen Abstraktionsstufen zu unterscheiden.
Einmal gibt es die individualethische Fragestellung: "Nach welcher Norm soll Individuum A handeln?"
Aber diese Fragestellung scheint nicht fundamental zu sein sondern unter anderem davon abh�ngig zu sein, wie die andern handeln. Grundlegender (abstrakter?) scheint die Frage zu sein:"Nach welcher Norm sollen alle (betreffenden) Individuen handeln?" Hier k�nnte man von Unf�higkeiten, vielleicht sogar Unm�glichkeiten jeder Art abstrahieren. Dann wären schrittweise verschiedene Konkretisierungsstufen einzuf�hren, constraints, die durch die begrenzte F�higkeit und Moralit�t der Individuen zur Befolgung der Norm gegeben sind.


*XI-214*
Manche Normen werden in ihrer Existenz schon problematisch, wenn sie in in einigen F�llen verletzt werden, andere vertragen mehr Verst��e. Immer kommt es auf die Bewertung der Ergebnisse an. Inwiefern ist die Bewertung fundamentaler als die Normsetzung?


*XI-215*
Das Verhältnis von Einzelnorm und - in Bezug auf Adressaten und Umst�nden - genereller Norm klären. Die Gr�nde für die Verwendung genereller Normen analysieren. Hierzu die Diskussion zu Handlungs- und Regelutilitarismus heranziehen. (Koordination, Rechtssicherheit, generalisierte Erfahrungen, Faustregel, Gleichbehandlung, Kostensenkung etc.)


*XI-216*
Es hei�t: "Versprechen soll man halten". Diese Norm ist Bestandteil der Institution "Versprechen". Jemand, der diese Norm nicht anerkennt, ist als Teilnehmer der Institution ungeeignet. Ich schlie�e keinen Vertrag mit jemandem, der sich durch den Vertrag nicht verpflichtet f�hlt. Jemand der sein Versprechen bricht, muss zugeben, dass es falsch war, sein Versprechen zu geben.?
Wenn es allerdings ausdr�ckliche oder implizite Klauseln gibt, unter denen das Versprechen gegeben wird, so liegt kein Bruch des Versprechens vor. Es war ja von vornherein nur ein bedingtes Versprechen.


*XI-217*
Wie ist es mit der Norm: "Man soll kein Versprechen geben, wenn man es nicht einhalten kann (will)" Diese Norm ist offensichtlich von anderer Art.
Um einen Verbrecher (Erpresser, Geiselnehmer etc.) zu t�uschen, kann es gerechtfertigt sein, "leere" Versprechen abzugeben. Aber hier zeigt sich, dass man sowohl rechtfertigen kann, ein leeres Versprechen zu geben, als auch es zu brechen.: Etwa weil ein solches Versprechen aufgrund einer Erpressung nicht verpflichten kann.
von Wright macht das Prinzip "Sollen impliziert können" zu einer logischen Beziehung: können ist für ihn eine Voraussetzung für Sollen. Aber sinnvoller ist wohl eine methodologische Rechtfertigung des Prinzips.


*XI-218*
Die deontische Logik bringt noch nicht sehr viel. Eher sind es Versuche, die umgangssprachliche Argumentation und Begrifflichkeit zu rekonstruieren und zu pr�zisieren, und dies bezogen nicht auf G�ltigkeitsfragen sondern auf Geltungsfragen.


*XI-219*
Grundlegend sind wohl Formulierungen des Sein-Sollens der folgenden Art: "Zustand X soll sein!" Zum Beispiel "Alle Menschen sollen ausreichend zu essen haben!" Das k�nnte man als "Ziel-Normen" bezeichnen. Es sind empirisch formulierte, gesollte Zust�nde der Welt. Diese Zust�nde d�rfen also nicht durch Bezug auf andere normative Elemente (moralische Prinzipien, Pr�ferenzen et cetera) bestimmt werden, wie etwa: "Es soll der Zustand sein, der den W�nschen der Menschen am besten entspricht." Dies wären Kriterien, um unter verschiedenen Zust�nden auszuw�hlen.
Wie ist es mit Zust�nden, die über subjektive Eigenschaften definiert sind? Z. B. "Der Zustand soll sein, in dem alle Menschen satt (gl�cklich, zufrieden o.�.) sind". Hier gibt es vielleicht Grenzf�lle, aber man muss die Bestimmung von Zust�nden mithilfe empirischer konkreter Beschreibung unterscheiden von den Bestimmungen durch die Entsprechung in bestimmten Teilnormen.

(Ende von Heft XI)

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Letzte Bearbeitung 01.10.2014 / Eberhard Wesche

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