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Terminologische Fragen der normativen Theorie
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Erläuterungen zu meiner eigenen Terminologie
Sätze, die mit einem Anspruch auf Zustimmung verbunden sind, 
nenne ich "Behauptungen"   ("Thesen", "assertorische Sätze"). Zum Beispiel ist der Satz: "Berlin hatte 1925 mehr als 4 Millionen 
Einwohner"   eine solche Behauptung - und zwar über die Beschaffenheit der 
Wirklichkeit - mit einem 
Anspruch auf Zustimmung bzw. Anerkennung. 
Im Unterschied 
dazu handelt es sich bei den Sätzen in einem Gedicht, einem Märchen oder einem Witz nicht um 
Behauptungen mit einem Anspruch auf Zustimmung. 
***
Wird der Anspruch auf Anerkennung dauerhaft und gegenüber jeder beliebigen Person erhoben, also "intertemporal" und "intersubjektiv" bzw. "interpersonal", dann spreche ich von einem "allgemeinen Geltungsanspruch".
***
"Intersubjektiv"  
heißt, dass etwas nicht nur "subjektiv"   
ist - und damit möglicherweise von Subjekt zu Subjekt verschieden -, sondern dass es 
übereinstimmend für beliebige Subjekte ist. In diesem Sinne verwende ich 
Formulierungen wie "intersubjektiv nachvollziehbares Argument"   oder "intersubjektiv 
geltend". 
Unter "Erkenntnis"   verstehe ich die
Beantwortung von Fragen. Insofern Fragen und Antworten 
sprachliche Äußerungen sind, gibt es Erkenntnis also nur in sprachlicher Form. 
Eine Frage kann unterschiedlich und einander widersprechend beantwortet werden. Auf die Frage: "Stammen 
Menschen und Gorillas von gemeinsamen Vorfahren ab?"   antwortet z. B. Person A mit "Ja"   
und Person B mit "Nein". 
Für A
'gilt' die auf Darwin zurückgehende 
Abstammungstheorie, d. h. A legt diese Theorie seinem Denken und Handeln zugrunde. Für B dagegen gilt diese Lehre nicht. 
Für verschiedene Individuen können also unterschiedliche Antworten faktische Geltung besitzen, sie gelten nur subjektiv. 
Dies macht keine Probleme, solange A und B unabhängig voneinander handeln. Wenn A und B jedoch 
z. B. gemeinsam ein Biologielehrbuch für die Schulausbildung ihrer Kinder 
aussuchen sollen, benötigen sie eine intersubjektiv übereinstimmende Antwort zur 
Abstammungstheorie. 
Dies Problem verschwindet, wenn z. B. der Staat die nicht-darwinistische Antwort 
für den Schulunterricht vorschreibt und die kollektive 
faktische Geltung dieser Antwort vorschreibt. 
Dagegen kann A einwenden, dass die Antwort von B falsch ist und dass deren 
faktische Geltung nicht gerechtfertigt werden kann. Richtig sei die 
darwinistische Abstammungstheorie. Diese solle sowohl dem individuellen als auch 
dem kollektiven Denken und Handeln zugrunde gelegt werden. 
Dafür kann man auch kurz sagen, dass A die darwinistische Abstammungslehre 
'behauptet'. 
Behauptungen beanspruchen eine in Bezug auf den Zeitpunkt (intertemporal) und in 
Bezug auf das Subjekt (intersubjektiv) unbeschränkte Geltung. 
Insofern die dauerhafte Geltung einer Behauptung für beliebige verständige 
Individuen nachvollziehbar und übernehmbar begründet bzw. gerechtfertigt ist, 
bezeichne ich diese Behauptung auch als "allgemein gültig". 
Die Gültigkeit von Behauptungen kann durch logischen Bezug zu anderen Sätzen 
(Argumenten) und/oder durch unmittelbare Evidenz begründet oder entkräftet 
werden. 
Je nach der Art der Fragen kann man verschiedene Arten von Behauptungen 
unterscheiden, z. B. faktische, normative, hermeneutische, logische oder 
methodologische Behauptungen, die jeweils unterschiedliche Arten der Begründung erfordern.
***
 
Soll man zwischen "Geltung"   und "Gültigkeit"   unterscheiden, 
etwa indem man definiert: "Gültigkeit"   ist "berechtigte Geltung"  ?
***
Fragen danach, wie gehandelt werden 
soll, gehören zu den 
normativen 
Fragen. Fragen, wie Menschen
tatsächlich handeln und welche 
Regelmäßigkeiten sich hier feststellen lassen, gehören zu den 
faktischen Fragen. 
Normative Fragen richten sich darauf, wie 
Menschen handeln
sollen, sie fragen nach Normen, also Regeln oder Anleitungen für 
menschliches Handeln.  
***
 Wohlergehen  ("  Wohl", "Glück"  )  eines 
Individuums ist die Verwirklichung dessen, was das Individuum dauerhaft will.
***
Freiheit 
besitzt ein Individuum, insoweit als es tun und lassen kann, was es will. 
Weil das eine Individuum etwas wollen kann, was ein anderes Individuum nicht will 
(und umgekehrt) ("Konflikt"), führt die Freiheit aller 
Einzelnen in der Gesellschaft 
meist nicht zum Wohlergehen aller Einzelnen.
Uneingeschränkte Freiheit können sich vernünftige Individuen einer Gesellschaft 
nur insofern gegenseitig zugestehen, als keine Konfliktmöglichkeit zwischen ihnen besteht.
Vernünftige Individuen können sich weiterhin
Freiheit insoweit 
gegenseitig zugestehen, als sie durch Normen begrenzt ist, denen jedes 
Individuum frei zustimmen kann.
***
Wir sagen von einer Behauptung (wie die Wirklichkeit ist) dass sie "richtig"   sei, dass der Behauptende "Recht habe". 
Wir sagen auch, dass jemand "sich richtig entschieden (bzw. verhalten) habe". 
Wir sprechen auch von einer "irrigen (bzw. falschen) Annahme"   bzw. einer "irrigen (bzw. falschen) 
Entscheidung". 
Ich gehe davon aus, dass dieser analoge Sprachgebrauch nicht sinnlos ist, 
sondern Rückschlüsse auf vergleichbare Strukturen zulässt. Dies hat allerdings 
nur heuristische Bedeutung und keinerlei Beweiskraft. Auch ein weit verbreiteter 
Sprachgebrauch kann auf irrigen Annahmen beruhen.
Interessant ist das Wort "Ehrlichkeit". Es verknüpft die Tugend unmittelbar mit der "Ehre", dem 
sozialen Ansehen.
***
"Wahrheit"  hat denselben 
Wortstamm wie "bewahren" "sich bewähren" (= über die Zeit hinweg intakt bleiben) 
aber auch "Währung", also der dauerhafte Wert des Geldes.
***
Wenn ich vom "Begründen"   einer ethischen Norm spreche, so 
meine ich mit "Begründen", dass für die allgemeine Anerkennbarkeit dieser Norm "Gründe"   in Form von Argumenten angegeben werden. "Argumente"   sind Sätze, 
aus denen sich die zu begründende Norm logisch ableiten lässt. Die zur 
Begründung herangezogenen Sätze müssen ihrerseits jedoch weniger umstritten und 
zweifelhaft sein als die zu begründende Norm selber, wenn die gegebene 
Begründung einen Fortschritt in der Erkenntnis bringen soll.
Ein
Argument besteht aus einem oder mehreren Sätzen, 
die mit einem allgemeinen Geltungsanspruch geäußert werden. Ein Argument besteht demnach aus einer oder mehreren 
Behauptungen. 
Behauptungen werden zu einem Argument für (oder 
gegen) eine strittige Behauptung, wenn sich daraus Schlussfolgerungen ergeben, 
die mit der strittigen Behauptung (oder deren Verneinung) logisch nicht 
vereinbar sind.  Wenn z. B. die Behauptung "Der Krieg gegen den Irak war ein 
Präventivkrieg"   strittig ist, so stellt der Satz "Das Regime von Saddam Hussein 
im Irak war eine grausame Diktatur"   kein relevantes Argument dar. Wenn dazu 
jedoch die weitere Prämisse kommt: "Diktaturen sind expansiv und deshalb 
aggressiv gegen ihre Nachbarn"   ergeben sich daraus Schlussfolgerungen, die für 
die Frage, ob es sich hier um einen Präventivkrieg handelte oder nicht, relevant 
sind. 
Eine gültige Argumentation besteht aus mehreren 
logisch auseinander hergeleiteten Sätzen, deren Prämissen von demjenigen, an den 
sich das Argument richtet, zwanglos geteilt werden können. Andernfalls hat sich 
das Geltungsproblem nur von der strittigen Behauptung auf die in Anspruch 
genommenen Prämissen verlagert.
***
Problem: Wenn "Begriff"   definiert ist als "ein Wort 
einschließlich seiner Bedeutung", dann sind auch die Namen individueller Objekte Begriffe.
Sollte man den Begriff "Begriff" enger fassen und Namen nicht als Begriffe 
bezeichnen? 
Soll also nur "Dom"   ein Begriff sein, aber nicht "Kölner Dom"?  
***
Macht ("Stärke") besitzt ein Individuum, insofern es seinen Willen durchsetzen 
und das Gewollte verwirklichen kann. 
Hindernisse bei der Durchsetzung des eigenen Willens können ihren Ursprung 
einmal in der natürlichen Beschaffenheit der Dinge haben. Insoweit als ein 
Individuum diese Hindernisse beseitigen kann, hat es Macht über die Natur. 
Zum andern können die Hindernisse bei der Verwirklichung des eigenen Willens 
ihren Ursprung in dem Wollen und Handeln anderer Individuen haben. Insoweit ein 
Individuum diese Hindernisse überwinden kann, hat es Macht über andere Menschen 
oder soziale Macht. 
Durch das aufeinander abgestimmte ("koordinierte") Verhalten mehrerer 
Individuen kann etwas erreicht werden, was jedes Individuum für sich alleine 
nicht erreichen konnte. Insofern haben Kollektive eine größere Macht als die 
einzelnen Individuen des Kollektivs.
***
Als "Gewalt"   bezeichne ich etwas, was mir angetan wird, ohne dass ich 
die Möglichkeit habe, dessen Berechtigung einzusehen. Wenn es 
für das, was mir angetan wird, keine einsehbaren und 
nachvollziehbaren Gründe gibt, spreche ich von einem "Gewaltverhältnis". "Gewalt"   ist demnach "nicht zu rechtfertigender Zwang". Es ist deshalb noch keine Gewalt, wenn ich im Diskurs jemand anders "nicht recht gebe". Dann halte ich ja 
nur eine andere Antwort auf die gestellte Frage für richtig 
(d. h. für allgemein konsensfähig) als der andere. 
Gewalt beginnt dann, wenn jemand den Anspruch "recht zu haben"   
nicht mehr aufrechterhalten kann, weil er das Ziel eines 
argumentativen Konsens aufgegeben hat, aber trotzdem die 
Befolgung bestimmter Normen erzwingen will. In dieser Situation 
wird von mir nur Gehorsam gefordert aber keine "vernünftige"   
Einsicht. Die Philosophie hat ihre Aufgabe erfüllt, wenn 
sie Gewaltverhältnisse als solche identifiziert. 
Dagegen wehren kann man sich nicht mit philosophischen Argumenten. 
Problem: Die Polizei übt ja auch Gewalt aus, allerdings legitimierte Gewalt. 
Sollte man hier einen anderen Ausdruck verwenden? 
Man könnte "Gewalt" ja auch definieren als die Anwendung von Mitteln, die einen 
Menschen zwingen, in einer bestimmten Weise zu handeln, unabhängig von der Frage 
der Berechtigung.
***
Klug ("rational") ist ein Individuum insoweit, als es sein eigenes Wohlergehen selbständig anstreben kann.
Vernünftig ist ein Individuum, insofern es nicht nur klug ("rational") ist, sondern zusätzlich zur Bildung einer gemeinsamen Position mit andern rationalen Individuen fähig ist.
***
Zu Beginn einer Untersuchung benutzt man gewöhnlich noch 
keine strenge Terminologie. Man 
versucht, das Problem in verschiedenen Formulierungen einzukreisen, um an das 
bestehende Verständnis und den üblichen Sprachgebrauch anzuschließen. 
Ich spreche deshalb anfangs noch ohne klare Unterscheidung von:
  - "Regeln", "Normen", "Vorschriften", 
  - "gültigen", "geltenden", "richtigen", "wahren", "verbindlichen"   Normen 
  - "akzeptieren", "bejahen", "anerkennen", "zustimmen", "wollen"   
  - "Handlungen"   und "Verhalten". 
Später wird 
dann eine strengere Begriffsbildung notwendig. Dann verschwinden die Synonyme. 
Damit verschwindet auch viel von der Schönheit der Sprache, von ihrem Reichtum. 
Es kommt nur auf Präzision, Eindeutigkeit, Klarheit, Genauigkeit oder 
Einfachheit an, so wie bei 
mathematischen Formulierungen.
***
Was ist mit dem Wort "Wille"   gemeint und welche 
Eigenschaften hat der Wille?
Was ist mit dem Wort "Wille"   und "wollen"   in Bezug 
auf Menschen gemeint? Was meint man, wenn man sagt, 
dass jemand "etwas will"  ? Was ergibt 
sich aus der Umgangssprache hinsichtlich der Bedeutung des Wortes "Willen"  ?
Man sagt z. B.:
(1) "Eva 
will Carlos heiraten, weil sie in ihn verliebt ist."   
(Das Wollen hat 
Ursachen, Gründe, Motive.)
(2) "Eva 
wollte früher einmal Carlos heiraten."   
(Der Inhalt des Wollens ist 
im Zeitverlauf veränderlich.)
(3) "Eva ist sich noch nicht schlüssig, ob sie Carlos heiraten 
will."   (Der 
Willensinhalt ergibt sich aus einem Entscheidungsprozess mit Überlegungen und 
Entschluss.) 
(4) "Eva weiß offenbar selbst nicht, ob sie Carlos heiraten 
will."   
(Ein eindeutiger fester Wille kann 
fehlen.)
(5) "Eva
will Carlos 
unbedingt heiraten. Auch wenn sie sich deswegen mit ihren Eltern überwerfen 
müsste, was sie eigentlich nicht
will."   
(Mehrere 
Willensinhalte können nebeneinander bestehen und miteinander kollidieren,)
(6) "Eva
will lieber 
Carlos heiraten als Martin heiraten."   
(Willensinhalte 
können verschiedenes 'Gewicht' haben. Das Wollen kann unterschiedlich stark 
sein.) 
(7) "Eva sagt zwar, dass sie Carlos heiraten 
will, aber ich 
glaube ihr das nicht."   
(Willensäußerungen können bewusst falsch sein.)
(8) "Jetzt
will Eva zwar 
Carlos unbedingt heiraten, aber wenn die erste Verliebtheit vorbei ist und sie 
sich die Sache in Ruhe überlegen kann, wird sie die Finger davon lassen."   
(Ein Willensinhalt kann korrekturbedürftig sein.)
(9) "Eva, es hat dich niemand gezwungen, 
Carlos zu heiraten. Es war Dein eigener freier
Wille."   
(Man unterscheidet erzwungenes Handeln von freiwilligem Handeln.)
(10) "Wenn Eva Carlos wirklich heiraten
wollte, dann 
hätte sie es schon längst tun können, denn Carlos war dazu bereit und es stand 
dem nichts im Wege.
(Was jemand will, erkennt man an seinem 
zielstrebigen Handeln. Wo dies fehlt, nimmt man auch keinen entsprechenden 
Willen an.)
(11) "Seit Eva erfahren hat, dass Carlos bereits zweimal verheiratet war,
will
sie ihn nicht mehr heiraten."  
(Was jemand will, ändert sich mit seinen Kenntnissen 
über die Wirklichkeit.)
(12) "Eva und Carlos sind noch nicht verheiratet, sie
wollen
aber heiraten."  
(Das Gewollte, also der Willensinhalt, kann etwas 
sein, 
das noch nicht verwirklicht ist.)
(13) "Früher
wollte
Eva Carlos heiraten, aber inzwischen hat sich ihre Einstellung zur Institution 
Ehe zum Negativen verändert. Jetzt will sie lieber ohne Trauschein mit ihm 
zusammenleben."  
(Was jemand will, ändert sich mit seinen 
grundlegenden Einstellungen.)
(14) "Eva sagt zwar, dass sie Carlos heiraten 
will, aber eigentlich 
will
sie nur
an sein Geld."  
(Man kann etwas wollen als Mittel zu einem 
übergeordneten, eigentlich gewolltem Ziel.)
(15) "Eva
will
Carlos nur unter der Bedingung heiraten, dass er mit den Drogen Schluss macht."  
(Das Wollen kann bedingt oder unbedingt sein.)
In allen Fällen will jemand (hier: Eva) etwas (hier: Carlos heiraten).
Das Gewollte, der Inhalt des Willens, soll (zukünftig) verwirklicht werden. Dies 
macht nur Sinn, wenn das wollende Subjekt die Durchsetzung seines Willens für 
realisierbar, also für möglich hält. 'Etwas Bestimmtes zu wollen' bedeutet nach diesem 
Verständnis soviel wie 'ein bestimmtes Ziel anstreben'.
***
Was ist mit "Wille"   in der Umgangssprache 
gemeint? 
Der Wille setzt zum einen ein Subjekt bzw. 
Willensträger voraus, das will, das einen bestimmten  
Willen hat. Damit stellt sich die Frage, welche Art von Subjekten einen Willen 
haben können (Menschen, Völker, Babys, Hunde, Pflanzen, Steine, 
Marschflugkörper, Roboter ???).  Neben diesem Träger des Willens gehört zu 
einem Willen ein Willensinhalt: Was will das 
Subjekt? 
Damit stellt sich die Frage, was 
alles gewollt werden kann (Das Eintreten bestimmter zukünftiger Ereignisse "Ich 
will das Spiel gewinnen"  ; das Nichteintreten bestimmter zukünftiger Ereignisse "Ich will nicht krank werden", die Realisierung bestimmter vorgestellter 
Zustände der Welt "Ich will, dass niemand verhungern muss").
Kann man auch sehr verschiedene Inhalte gleichzeitig wollen, man kann auch 
gleichzeitig logisch oder sachlich miteinander unvereinbare Dinge wollen?
Der Wille eines bestimmten Subjektes bezüglich eines bestimmten 
Inhaltes kann detaillierter beschrieben  
werden: "Es ist mein fester Wille, dass .." "Der Mann war guten Willens, jedoch 
..", "Er hatte den unbeugsamen Willen ....", "Es 
war ihr freier Wille ....", "Sie ist willensschwach (willensstark)". 
Dann gibt 
es noch besondere Zustände des Willens: "Er ließ sich wie willenlos treiben", "Sie wusste (nicht), was sie wollte". 
Ein Wille kann unbeständig sein: "Er will 
jeden Tag was anderes".  
Der Wille eines Menschen ist nicht unmittelbar sichtbar. Ein Wille 
kann geäußert werden oder verborgen bleiben. Man kann sagen, was man will. U. U. 
kann man nur vermuten, was ein anderer will. Man schließt aus einem bestimmten 
Verhalten des Individuums auf das, was es will. Das Kleinkind liegt im 
Kinderwagen und streckt die Arme aus. Die Eltern wissen: das Kind will auf den 
Arm genommen werden. 
Wie äußert sich ein Wille? 
Zum Beispiel  als sprachliche Äußerung in der 
grammatischen Form des  Imperativs: Lisa will, dass Klaus morgen mit ihr 
ins Kino geht. Lisa sagt: "Klaus, geh morgen mit mir ins Kino!"   Wenn man diesen 
Imperativ inhaltlich wiedergibt, sagt man :"  Lisa sagt, dass Klaus morgen mit ihr 
ins Kino gehen soll."  
Hier taucht ein "Sollen"   auf, allerdings ist es kein moralisches Sollen. Wenn 
Klaus fragt: "Soll ich morgen mit Lisa ins Kino gehen?", so kann das einmal ein 
Verlangen nach Information über Lisas Willen ausdrücken. 
Die Antwort hierauf 
würde lauten: "Ja, Klaus. Lisa hat gesagt, dass du morgen mit ihr ins Kino gehen 
sollst."   
Damit ist jedoch seine Frage noch nicht beantwortet. Dies wäre nur dann 
der Fall, wenn gleichzeitig die Norm gelten würde: "Klaus soll immer das 
tun, was Lisa will."  
Aus den beiden Sätzen: "Lisa will, dass Klaus morgen mit ihr ins Kino geht."   und "Klaus soll das tun, was Lisa will"   folgt logisch der Schluss: "Klaus soll morgen 
mit Lisa ins Kino gehen!"  
Erweitern wir unser 2-Personen-Beispiel um eine dritte Person, Ruth. 
Angenommen 
Ruth will nicht, dass Klaus morgen mit Lisa ins Kino geht. Sie drückt ihren 
Willen sprachlich in dem Satz aus: "Klaus, geh morgen nicht mit Lisa ins 
Kino!" Die Erfüllung des  Willens beider ist logisch nicht 
möglich. Damit ist die Ausgangsfrage wieder offen: Soll Klaus nun morgen 
mit Lisa ins Kino gehen oder nicht?
***
Im Alltag bezieht man sich häufig auf den "Willen"   eines Menschen. Man sagt etwa: "Entschuldigung! Das  wollte ich nicht", 
wenn man im Supermarkt seinen Einkaufswagen einem andern schmerzhaft in 
die Waden geschoben hat. "Das war keine Absicht."   
Offenbar macht es einen gewaltigen Unterschied, ob man etwas wollte oder 
nicht wollte. 
Angenommen, die Frau vor mir hätte "Au!"   gerufen, "Sie tun mir weh!"   und 
ich hätte geantwortet: "Das will ich ja gerade."   Das hätte für 
die Frau so etwas wie eine "Kriegserklärung"   bedeutet: "Da ist jemand, der mir 
absichtlich Schmerzen zufügt. Er wird das wieder tun. Er ist mein Feind."  
Das Beispiel zeigt zugleich: Wenn jemand etwas will, dann muss man bei ihm mit Handlungen 
rechnen, die der Erfüllung seines Willens dienen. Er wird versuchen, seinen 
Willen zu realisieren bzw. durchzusetzen. Ob ein Individuum etwas Bestimmtes 
will, kann man deshalb daran erkennen, ob es - vor die Wahl gestellt - diejenige 
Alternative wählt, die diesem Willen entspricht.
Wer die zukünftigen Handlungen eines anderen vorhersehen will, der sollte 
deshalb dessen Willen – oder was auf dasselbe hinausläuft, dessen Absichten und 
Ziele - kennen.
***
Zur Wirklichkeit gehört sicher alles, was gegenwärtig ist. Wohl auch, was in der 
Vergangenheit war. Aber auch, was in der Zukunft sein wird? 
Wohl nicht, denn das Zukünftige muss erst "verwirklicht"   werden, es existiert 
nur in der Vorstellung.
 
***
Dasselbe – das gleiche: Unterscheidung dazwischen. 
Dieser bestimmte Gegenstand. Bezeichnet durch einen 
Eigennamen. Gekennzeichnet durch Raum-Zeit-Koordinaten. Diese sind einmalig. Es 
gibt nur einen ersten Mai 2003 und nur einen geographischen Nordpol der Erde.
Dagegen gleichartige Objekte, Bestimmung der Gleichartigkeit unabhängig von 
Zeit und Raum. Bezeichnet durch einen Begriff. 
 
***
Kritische Fragen an einen vom fernöstlichen Denken geprägten Diskussionspartner:
1. Teilst Du mit mir den Sprachgebrauch, dass man nur dann etwas als "Erkenntnis"   bezeichnen sollte, wenn es geeignet ist, Fragen zu beantworten?
Wenn "nein", dann nehme ich Deinen ungewöhnlichen Sprachgebrauch zur Kenntnis 
und stelle fest, dass es Dir im Unterschied zu mir gar nicht um die Beantwortung 
von Fragen geht. 
2. Wenn "ja", teilst Du mit mir den Sprachgebrauch, dass man nur dann etwas als "Antwort"   auf eine Frage bezeichnen sollte, wenn es sich sprachlich ausdrücken 
lässt? 
Wenn "nein", dann nehme ich Deinen ungewöhnlichen Sprachgebrauch zur Kenntnis, 
und stelle fest, dass "Antworten"   in Deinem Sinne meinen Antworten grundsätzlich 
nicht logisch widersprechen können. 
3. Wenn "ja", teilst Du mit mir den Sprachgebrauch, dass man eine Antwort nur 
dann als "wahr"   auszeichnen sollte, wenn man zugleich mit guten Gründen 
annimmt, dass man diese Antwort auch in der Zukunft noch beibehalten kann 
und dass andere sie übernehmen können? 
4. Wenn "ja", teilst Du mit mir den Sprachgebrauch, dass man nur dann davon 
sprechen sollte, dass jemand sich "getäuscht"   habe, wenn dieser eine Antwort für "wahr"   gehalten hat, die falsch war?
Wenn "nein", dann nehme ich diesen Sprachgebrauch zur Kenntnis und stelle fest, 
dass Deine Etikettierung meiner Erkenntnisse als "Täuschung"   für mich kein Grund zur 
Beunruhigung ist.
***
Wenn ich den Begriff des 
"Interesses"  in bestimmten Zusammenhängen anstelle des 
Begriffs "Wille"   verwende, so bedeutet dies nicht, dass ich auf den 
Willensbegriff ganz verzichte. So drücke ich z. B. meine ethische Auffassung mit 
Hilfe des Willensbegriffes in der zugespitzten Formel aus: "Was wir als Einzelne 
sollen, ist das, was wir als Gesamtheit wollen."   
Anstelle von "Interessen moralischer Art". Hier würde ich eher von 
"Werthaltungen"   oder "moralischen Einstellungen"   sprechen. Sie enthalten 
offensichtlich schon ein Sollen, während für mich die Interessen auf der Ebene 
des primären Wollens liegen. 
Ob eine Handlung in meinem Interesse liegt oder nicht, ist keine Frage der 
Definition. Definitionen legen einen Wortgebrauch fest, aber wenn die Definition 
erfolgt ist (z. B.: Eine Handlung entspricht dem Interesse eines Individuums A, 
wenn diese Handlung zu Resultaten führt, die für A vergleichsweise besser sind 
als andere mögliche Handlungen), dann ist ein Satz von A: "Es ist nicht in 
meinem Interesse, wenn B mich schlägt"   keine Definition mehr.  
***
Ich benutze den Begriff des Interesses häufig anstelle des 
Begriffs "Willen", also zur Beschreibung und Analyse unseres "voluntativen"   
Verhältnisses zur Welt. Damit ist gemeint, dass wir nicht nur als Wahrnehmende 
ein konstatierendes Verhältnis zur Welt haben ("So ist es"), sondern dass wir 
nach etwas streben, dass wir etwas wollen, dass wir den Dingen zustimmen oder 
ablehnend gegenüberstehen ("So soll es sein"). 
Die Interessenterminologie ist für die Analyse dieses Verhältnisses in mancher 
Hinsicht besser geeignet, weil sie weniger festgelegt ist auf die aktuellen 
psychischen Abläufe von bewusster Absicht, Vorsatz, Entschluss, Versuch, Tat 
etc. 
So ist es problemlos, davon zu sprechen, dass ein Individuum verschiedenste, 
unterschiedlich gewichtige Interessen hat. Diesen Sachverhalt kann ich in der 
Willensterminologie nur unter Schwierigkeiten ausdrücken, Man geht deshalb dann 
häufig zu Begriffen wie "Ziel", "Zweck"   oder "Wert"   über. 
Man spricht umgangssprachlich von einem "vermeintlichen"   Interesse, das nicht 
das "wirkliche"   Interesse ist. In der Willensterminologie ist auch das weitaus 
schwieriger auszudrücken. 
Das Interesse eines Menschen ist immer bezogen auf eine bestimmte Situation und 
drückt sich in den Willensäußerungen und Wahlhandlungen (Präferenzen) aus. 
So kann ich das faktische Interesse eines Individuums A in Bezug auf seine 
Versorgung mit bestimmten Gütern (z. B. Brot oder Zigaretten) dadurch bestimmen, 
dass ich A frage: Wie viel Cent wäre Dir eine Zigarette wert? Wie viel Cent 
wären Dir zwei Zigaretten wert? usw. Wenn man die Antworten von A in ein 
Koordinatensystem einträgt, erhält man dann das, was man in der Ökonomie eine 
Nachfragefunktion nennt. 
Die faktischen Interessen, die ein bestimmtes Individuum in einer bestimmten 
Situation hat, sind abhängig von der Situation, in der sich dies Individuum 
befindet, also von den Handlungsalternativen, die ihm offen stehen, von den zu 
erwartenden Konsequenzen und deren Bewertung. Genauer gesprochen: sie sind 
abhängig von dem Annahmen des betreffenden Individuums darüber. 
Wenn A z. B. annimmt, dass er morgen von B eine ganze Stange Zigaretten geschenkt 
bekommt, dann wird seine Nachfragekurve anfangs steil ansteigen, aber wenn der 
Bedarf bis morgen gedeckt ist, wird seine Zahlungsbereitschaft für zusätzliche 
Zigaretten stark nachlassen. 
Wenn B jedoch morgen keine Zigaretten bringt, dann wurde das faktische Interesse 
von A falsch bestimmt. A sagt dann: "Hätte ich gewusst, dass B nicht kommt, dann 
hätte ich mich doch mit mehr Zigaretten eingedeckt."   Dass A nur so wenige 
Zigaretten gekauft hat, war nur in seinem "vermeintlichen"   Interesse, nicht 
jedoch in seinem "aufgeklärten"   Interesse. 
Mit der gleichen Berechtigung, mit der ich sagen kann: "Ich habe mich geirrt"   
kann ich auch sagen: "Ich habe meine Interessen falsch gesehen".  
***
Meiner Ansicht nach muss letztlich das betreffende 
Individuum selbst das letzte Wort haben, was sein Glück angeht. Dies heißt noch 
nicht, dass damit die aktuelle Wahlhandlung oder Präferenz des betreffenden 
Individuums allein entscheidend ist.  
Wichtiger als die aktuelle Entscheidung eines Menschen ist die Frage, ob seine 
Entscheidung dauerhaft ist, und ob er später, wenn die negativen Folgen auf ihn 
zukommen, auch noch zu dieser Entscheidung steht oder ob er sie bereut. 
Wichtig ist weiterhin, ob die aktuelle Präferenz stabil bleibt auch gegenüber 
Informationen und Aufklärung über die wirklichen Zusammenhänge, und ob sie 
stabil bleibt gegenüber einer Bewusstmachung der Herkunft der eigenen Motive. 
Präferenzen können auch auf falschen Annahmen über die Wirklichkeit beruhen. 
Ich denke, dass die Möglichkeit, sich hinsichtlich der eigenen Interessen zu 
täuschen, nicht bestritten werden kann, da es so etwas wie das Bereuen eigener 
Entscheidungen gibt. Und es kann auch durch neue Erkenntnisse über die 
Beschaffenheit der Wirklichkeit eine veränderte Sicht der eigenen Interessen 
geben. 
Deshalb müsste eigentlich jeder damit einverstanden sein, dass für den Fall, 
dass er derart kurzsichtig und desinfomiert seine Entscheidungen trifft, man ihn 
nicht seinem traurigen Schicksal überlässt.
***
Man kann über seine Interessen bzw. über seine Handlungen 
zu verschiedenen Zeitpunkten verschiedener Meinung sein kann.
Man kann nachträglich eine Entscheidung "bereuen"   
und man kann seine damalige Interessenlage aufgrund neuer Erkenntnisse heute 
ganz anders sehen. 
Schon aus diesem Grund kann die Meinung eines Individuums über seine 
Interessen kein unantastbares Datum sein bei der Beantwortung dessen, was ein 
Individuum tun soll, sondern unterliegt bestimmten Qualifikationsbedingungen: 
d. h. es gibt mehr oder weniger qualifizierte Interessenäußerungen. Insofern ist 
der übliche Sprachgebrauch auch sinnvoll, der zwischen dem "vermeintlichen"   und 
dem "wirklichen"   Interesse eines Individuums unterscheidet."   
In unserem demokratischen Gemeinwesen ist nicht zuletzt aus diesem Grund die 
Freiheit der Meinungsäußerung und der Wissenschaft in der Verfassung verankert 
und Abstimmungen oder Wahlen gehen immer öffentliche Diskussionen voraus. 
Aus der Möglichkeit, entgegen den eigenen Interessen zu handeln, folgt nun 
keineswegs, dass die Interessen der Menschen über deren Köpfe hinweg von 
selbsternannten Wohltätern oder Avantgarden definiert werden dürften.
***
Auch die sprachlich formulierten Ergebnisse 
eines Experiments sind Argumente. Sätze wie: "Die Zeitmessung ergab für den freien Fall eine Dauer von 12 Sekunden"   
sind sogar die in den empirischen Wissenschaften 
entscheidenden Argumente. Dies sind Aussagen, die für jedermann nachvollziehbar 
sind, der die Behauptung um die es geht und die zugehörigen Erörterungen 
versteht. 
Wenn ich sage, dass jemand, der etwas behauptet, für diese Behauptung akzeptable 
Argumente anführen muss (sofern er mehr will als zum Glauben aufzufordern), dann 
heißt das nicht, dass ich die gestellte Frage ohne Empirie allein mit Hilfe der Logik beantworten will. 
Um es an einem Beispiel zu veranschaulichen: In der Medizin gibt es immer wieder 
Stoffe, bei denen man zuerst zufällig festgestellt hat und erst später durch klinische 
Versuchsreihen bestätigt hat, dass man mit diesem Stoff bestimmte Krankheiten bekämpfen 
kann. Es gibt jedoch keine theoretische Erklärung, warum dies so ist. Dies 
ist kein Versagen der Argumentation, denn für 
die heilende Wirkung dieses Stoffes gibt es akzeptable, d. h. nachvollziehbare 
und teilbare Argumente in Form der protokollierten Versuchsreihen. 
***
Die Definition: Dogma = 'Grundwahrheit, deren 
Voraussetzungen außerhalb der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Überprüfung 
liegt' ist nicht akzeptabel. Eine Wahrheit, die nicht wissenschaftlich überprüft 
werden kann und für die keine andere Methode der Überprüfung angegeben werden 
kann, ist mehr als problematisch. 
Ein Wahrheitsanspruch unterscheidet sich von einem bloßen Glaubensanspruch 
gerade dadurch, dass er durch Argumente einlösbar ist. 
Die Definition verwischt gerade diesen Unterschied. Mit dieser Definition haben 
wir jetzt Wahrheiten, die sich nicht begründen müssen und die damit der Kritik 
entzogen sind, die aber gleichwohl als Wahrheit allgemeine Geltung beanspruchen. 
Und alles, was damit nicht übereinstimmt, ist folglich Unwahrheit, Falschheit 
etc.  
Für mich ist das die Aufkündigung der rationalen Argumentation. Sinn macht 
dagegen die Definition, dass ein "Dogma"   eine Behauptung ist, für die Zustimmung 
als "wahr"   beansprucht wird, obwohl es keine Möglichkeit der rationalen 
Überprüfung dieses Anspruchs gibt.
***
Ich unterscheide zwischen einem Wahrheitsanspruch für eine 
Behauptung, der an eine intersubjektiv nachvollziehbare Begründung gebunden ist 
(dies nenne ich einen "wissenschaftlichen Wahrheitsanspruch"  ) und einem 
Wahrheitsanspruch für eine Behauptung, der Glauben verlangt, ohne sich zugleich 
zu einer nachvollziehbaren Begründung zu verpflichten (dies nenne ich einen "dogmatischen Wahrheitsanspruch"  ). 
Wenn jemand das Wort "dogmatisch"   als unpassend empfindet, dann mag er einen 
anderen terminologischen Vorschlag machen. Mir kommt es nur auf die Möglichkeit 
an, eine begriffliche Unterscheidung zwischen beiden Arten von 
Wahrheitsansprüchen zu schaffen, da dieser Unterschied folgenreich ist. 
Auch dogmatische Wahrheitsansprüche können von ihren Verfechtern begründet 
werden. So wurden unter der Diktatur Stalins in der Sowjetunion hunderte von 
Büchern gedruckt, die den historischen und dialektischen Materialismus begründen 
sollten. Aber dem Kriterium intersubjektiver Nachvollziehbarkeit wurden diese 
Pamphlete sämtlich nicht gerecht.  
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Zu einem Missverständnis in Bezug auf das Wort "allgemein", das sehr häufig auftritt. Die allgemeine Geltung einer Norm hat nichts mit der Allgemeinheit dieser Norm zu tun. Auch eine ganz spezielle Norm wie die "Der Reichspräsident Hindenburg hätte 1933 Hitler nicht zum Reichskanzler ernennen sollen" kann eine allgemeine Geltung besitzen.
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Soll man die Begriffe "Norm" und "Normsatz" unterscheiden? Etwa so, dass die Norm die Bedeutung eines Normsatzes ist? Ein Argument hierfür lautet: Bei mehrdeutigen Begriffen kann ein und der derselbe Normsatz mehrere unterschiedliche Normen ausdrücken.
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Im Deutschen drückt der Begriff des "Wohlergehens" den hohen Wert der Gesundheit aus. Das "Wohl" ist zum einen die Gesamtheit des positiv Bewerteten, hat sein Ursprung jedoch bei der Gesundheit ("Wohlsein").
Mit unserer Begrifflichkeit bewegen wir uns offenbar auf sehr dünnem Eis. Die grundlegenden Begriffe der Ethik (oder Moralphilosophie) wie Wille, Interesse, Freiheit, Glück, Gut oder Wert sind umgangssprachlich mehrdeutig und es hat sich bisher keine einheitliche Fachterminologie in der Ethik durchgesetzt.
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Wir haben 
eine unklare, vieldeutige Frage ("Hat das menschliche Dasein einen Sinn?"), aber 
meiner Meinung nach verbirgt sich hinter dem Ausdruck "Sinn des menschlichen 
Daseins" etwas bestimmtes, das sprachlich allerdings erst zu erfassen ist. 
 
Es gibt m. E. hier ein Problem, das sich jedoch noch nicht in eine klar 
definierte Fragestellung umsetzen lässt. Wir sind in der Situation, wo wir uns 
mit vorläufigen Begriffen erst an das richtige Verständnis des Problems 
herantasten. In dieser Situation kann auf zugegebenermaßen vage Begriffe nicht 
verzichtet werden.  
 
Neue Erkenntnisse und neue Begriffe fallen ja nicht fertig wie reife Äpfel vom 
Apfelbaum. Es gibt vorläufige Arbeitshypothesen und entsprechend vorläufige 
Begriffe. 
 
Allerdings muss man sich über diese außergewöhnliche Situation im Klaren sein, 
auch darüber, dass eine solche Situation nur eine Übergangsphase im 
Erkenntnisprozess sein darf. 
 
Was ich nicht möchte, ist die Verschiebung der Fragestellung und ihrer 
Intention auf leichter zu beantwortende Fragen wie z.B. "Welche Funktion haben 
Lust- und Schmerzempfindungen bei Lebewesen für die Selbsterhaltung und die 
Fortpflanzung?" 
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Siehe auch 
die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
    Kriterien der 
Begriffsbildung * (20 K)
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Theoriebildung"  
Letzte Bearbeitung 16.10.2008 / Eberhard Wesche
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