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Demokratie und Macht
Wenn man das Mehrheitsprinzip so interpretiert, dass jeder
durch sein Abstimmungsverhalten seine eigenen Interessen ausdrückt und nicht
bereits ein Urteil über das Gesamtinteresse abgibt, so stellt eine Abstimmung
nach dem Mehrheitsprinzip ein vielfältig einsetzbares Verfahren zur Annäherung an das
Gemeinwohl bzw. das gesellschaftliche Gesamtinteresse dar, weil durch das
Prinzip: "Jedem eine Stimme" eine gleichgewichtige Berücksichtigung der
Individuen und ihrer Interessen erreicht wird. Allerdings darf das Abstimmungsverhalten nicht durch Zwang,
Drohung oder
Manipulation bestimmt werden. Wahlen, die nicht frei sind, sind bloßes
Propagandatheater.
Gewöhnlich wird unter einer "freien Wahl" verstanden, dass der Wähler
wegen seiner Stimmabgabe nicht sanktioniert bzw. bedroht
werden darf. Dies lässt sich durch eine geheime Stimmabgabe in einer
geschlossenen Wahlkabine und durch die Verwendung anonymer Stimmzettel
erreichen.
Von diesem Problem zu unterscheiden ist jedoch das andere
Problem, dass gesellschaftlich mächtige Minderheiten die
Wahlentscheidung dadurch beeinflussen können, dass sie bestimmte politische
Alternativen durch ihr eigenes Handeln unmöglich machen bzw. deren
Verwirklichung von vornherein als unmöglich erscheinen lassen.
Ein Beispiel soll deutlich machen, was damit gemeint ist.
In Gesellschaften mit einer kapitalistischen Marktwirtschaft ist es trotz freier Wahlen
und trotz der zahlenmäßigen Überlegenheit der Beschäftigen praktisch unmöglich, die Besteuerung der Gewinne aus
privater Wirtschaftstätigkeit über bestimmte Grenzen anzuheben, ohne als
Konsequenz Kapitalflucht und Investitionszurückhaltung samt aller negativen
Folgen für Einkommen und Beschäftigung für die Mehrheit der Bevölkerung herbeizuführen. Mächtige Minderheiten
können also eigentlich vorhandene politische Alternativen wie starke Erhöhungen
der Einkommenssteuer für Großverdiener, die ihren Interessen entgegenstehen, mit
derart negativen Konsequenzen versehen, dass diese Alternativen nicht
mehr im Interesse der Mehrheit liegen.
In diesem Fall bedarf es keiner offenen Sanktionierung der individuellen
Wahlentscheidungen, da die Wähler in ihrem eigenen Interesse von solchen
Alternativen Abstand nehmen werden.
Auch noch so freie, gleiche und geheime Abstimmungen nach dem Mehrheitsprinzip
sind also nicht immun gegen die Wirkungen ungleicher sozialer Macht.
Es wäre in dem oben genannten Beispiel jedoch nicht angebracht, die angekündigten
Gegenreaktionen der Kapitalseite (Kapitalflucht, Investitionszurückhaltung) als "Erpressung" zu bezeichnen, denn
diese Gegenreaktionen sind nicht rechtswidrig. Hier muss man
eine deutliche Unterscheidung machen zu Situationen, wo z. B. eine Partei XYZ
nur
deswegen nicht gewählt wird, weil mächtige gesellschaftliche Gruppen damit
drohen, im Falle eines Sieges der XYZ-Partei die demokratische Entscheidung der
Wähler zu kassieren und einen Militärputsch zu veranstalten.
Die Machtstellung der Kapitalseite wird mit spezifisch ökonomischen Gründen
gerechtfertigt, etwa mit der Leistungsfähigkeit einer kapitalistischen
Marktwirtschaft hinsichtlich Umfang und Bedarfsgerechtigkeit der
Güterversorgung. Deshalb ist das Aufzeigen des Einwirkens kapitalistischer
Machtpositionen auf die politische Entscheidung nur eine unvollständige und
nicht schlüssige Kritik, wenn nicht zugleich die ökonomische Rechtfertigung
dieser Strukturen widerlegt wird.
Bei der Frage des Machtverhältnisses zwischen Kapital und Arbeit muss man die
spezifische Verknüpfung zwischen den Interessen der Kapitaleigner und der
Beschäftigten eines Unternehmens sehen. Unter den Voraussetzungen einer
kapitalistischen Wirtschaftsordnung und ihres Fortbestandes gibt es ein
Interesse der Arbeiter, dass auch die Profitinteressen ihrer jeweiligen
Kapitalisten befriedigt werden, denn das kapitalistische System ist so
konstruiert, dass es langfristig gesehen den Beschäftigten eines Unternehmens
nur gut gehen kann, wenn es auch dem Unternehmen bzw. dessen Eigentümern gut
geht. (Die Umkehrung gilt jedoch nicht, denn es kann einem Unternehmen bzw.
dessen Eigentümern sehr gut gehen, während dies für die Beschäftigten überhaupt
nicht zutrifft.)
Grob gesprochen liegt es deshalb im eigenen Interesse der Beschäftigten eines
Unternehmens, ihre Forderungen an die Unternehmensleitung nicht so hoch zu treiben, dass damit die langfristige
Konkurrenzfähigkeit des eigenen Unternehmens gefährdet wird. weil dann die zukünftigen Löhne und
Leistungen gefährdet sind - bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes bei Konkurs
oder Verlagerung der Produktion an einen Standort mit niedrigeren
Personalkosten.
Nur aufgrund dieser (asymmetrischen) Interessenverknüpfung ist es überhaupt
erklärbar, dass es trotz der kurzfristigen Interessengegensätze (Lohnerhöhung =
Senkung des Profits) zu Vereinbarungen zwischen Kapitalseite und Arbeitsseite
über Löhne, Arbeitszeit etc. kommt und der kollektive Bargaining-Prozess der
Tarifverhandlungen insofern "funktioniert".
Diese strukturelle Überlegenheit der Kapitalseite, die darauf beruht, dass der
Arbeiter nur verdienen kann, wenn zuvor der Kapitalist verdient hat, kann sich
erst dann auflösen, wenn die Beschäftigten die
kapitalistische Marktwirtschaft nicht mehr als das bestmögliche
Wirtschaftssystem ansehen werden und die realistische Perspektive einer anderen,
besseren Wirtschaftsordnung existiert.
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Siehe auch
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Letzte Bearbeitung 11.05.2008 / Eberhard Wesche
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